Die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen stellt eines der effektivsten Instrumente zur gesamtstädtischen Lärmbekämpfung dar. Die EG-Kommission hat dies erkannt und mit der Umgebungslärmrichtlinie einen europaweit rechtlichen Rahmen für dieses Vorgehen geschaffen.
Die neuen Lärmkarten der 4. Runde für das Land Nordrhein-Westfalen wurden über das Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Sie zeigen flächendeckend die Lärmbelastung für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Auf dieser Grundlage müssen die Städte und Gemeinden nun unter Mitwirkung der Öffentlichkeit ihre Lärmak-tionspläne der 4. Runde erarbeiten. Die Lärmaktionspläne sind bis zum 18. Juli 2024 zu stellen und anschließend an die EU-Kommission zu übermitteln. Nach wie vor ist für die Lärmaktionsplanung in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anhän-gig. Daher ist eine fristgerechte Fertigstellung unbedingt erforderlich.
In dem Seminar werden aktuelle Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Impulsvorträgen behandelt. Aktuell geht es vor allem um Informationen und Hilfestellungen für die Lärmaktionsplanung der 4. Runde durch die Kommunen. Ziel ist es, sowohl eine wirksame Lärmaktionsplanung zu erreichen als auch das Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge sollen Ihre individuellen Frage- und Problemstellungen zur Sprache gebracht und mit den Referenten behandelt werden. Der Schwerpunkt des Seminars liegt dabei auf dem Bereich der kommunalen Zuständigkeit (NRW).
Umgebungslärmrichtlinie
Aktuelle Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung sowie individuelle Frage- und Problemstellungen
Beschreibung
Beschreibung

Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung, Fachkräfte von Bundes- und Privatbahnen, Flughäfen, Verbänden sowie akustische Sachverständige und Planer
Themen/Programm
Themen/Programm
EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Bundesgesetzliche Regelungen (§§ 47 a – f BImSchG, 34. BIm-SchV)
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Mögliche Minderungsmaßnahmen und -konzepte
Mitwirkung der Öffentlichkeit
Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen
Verknüpfung mit der Luftreinhalteplanung
Ergebnisse und Erfahrungen aus den ersten drei Umsetzungsstufen
Umsetzungsprobleme und mögliche Lösungen
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Sven-Oliver Wessolowski, Referatsleiter, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
Präsenz-Teilnahme | |
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Regulär*
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430,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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415,00 €
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Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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325,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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95,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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395,00 €
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Online-Teilnahme | |
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Regulär*
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405,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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390,00 €
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Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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300,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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70,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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370,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.