Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Brigitte Rosendahl
Fachbereichsleiterin Immissionsschutz, Klimaschutz / Klimaanpassung, Meister-Ausbildung, 02065 770-129, E-mail an Dr. Brigitte Rosendahl

Viele Anlagen gelten im Bauvollzug als „klassische“ Baugenehmigungsfälle – dennoch greifen oft Vorgaben des Bundes-Immissionsschutz- und Störfallrechts, z. B. zu Lärm, Luft- und Geruchsemissionen sowie zur Anlagensicherheit.
Unsere neue Veranstaltung Einführung in das Bundes-Immissionsschutz- und Störfallrecht für Bauordnungs- und Bauplanungsbehörden am 14.10.2026 (wahlweise im BEW-Duisburg oder Online) unterstützt Sie dabei, typische Fehlerquellen im Bauvollzug zu vermeiden, Konflikte mit schutzbedürftigen Nutzungen frühzeitig zu bewerten und Sicherheitsabstände sowie Schutzmaßnahmen rechtssicher festzulegen.
Ein Schwerpunkt ist die 12. BImSchV (Störfall-Verordnung): Wann wird sie relevant, welche Betriebsbereiche können betroffen sein und wie werden Achtungs- bzw. angemessene Sicherheitsabstände in Bauleitplanung und Baugenehmigungen schutzbedürftiger Nutzungen abgewogen?
Sie erhalten einen Überblick zu BImSchG und ausgewählten BImSchV, zu TA Luft und TA Lärm sowie zur Geruchsimmissionsbewertung. Im Fokus stehen außerdem Anforderungen an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen und deren Prüfung im Vollzug.
Durch Arbeitshilfen und anhand typischer Fallkonstellationen wird der Transfer in den Arbeitsalltag erleichtert.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

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Dr. Brigitte Rosendahl
Fachbereichsleiterin Immissionsschutz, Klimaschutz / Klimaanpassung, Meister-Ausbildung, 02065 770-129, E-mail an Dr. Brigitte Rosendahl