Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung
Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen für Angestellte, Arbeitslose oder Arbeitgeber sind vielfältig.
Staatliche Förderprogramme unterstützen Bildungshungrige beim Lernen für den Job.
Wer die Förderbedingungen erfüllt, kann oft viel Geld für seine berufliche Weiterbildung herausholen!
Wir haben Ihnen hier einige Finanzierungsinstrumente zusammengestellt, die bei Lehrgängen und Seminare beim BEW greifen.
Bildungsscheck NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen, fördert mit der Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, Selbstständigen und Berufsrückkehrenden an beruflicher Weiterbildung.
Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Beschäftigte und Selbstständige können für ihre berufliche Weiterbildung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter durchführen.
Gefördert werden Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung und Vermittlung fachlicher Kompetenzen, über IT-Knowhow bis hin zu klassischen Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Führung und Konfliktmanagement.
Für Einzelpersonen
Voraussetzungen
- Eine Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle ist erforderlich
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 80.000 Euro) nicht übersteigen.
- Die Kursgebühren müssen mindestens 500 Euro betragen
Förderhöhe
- Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% der Kursgebühren, höchstens jedoch 500 Euro zu den Weiterbildungskosten
- Jährlich kann der/die Beschäftigte ein Bildungsscheck beantragen
Zielgruppe
Beschäftigte in KMU, Selbstständige und Berufsrückkehrende, die in NRW leben oder arbeiten, insbesondere:
- Selbstständige
- Berufsrückkehrer
- Beschäftigte in Elternzeit
- Personen, die sich durch Veränderungen am Arbeitsplatz und im Betrieb neuen Herausforderungen stellen müssen
- Personen, die sich in beruflichen Veränderungsprozessen befinden
- Beschäftigte, mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, die sich nachqualifizieren müssen
Für Unternehmen
Voraussetzungen
- Eine Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle ist erforderlich
- Keine Einkommensobergrenze
- Die Kursgebühren müssen mindestens 500 Euro betragen
Zielgruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in NRW
Förderhöhe
- Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% der Kursgebühren, höchstens jedoch 500 Euro zu den Weiterbildungskosten.
- Jährlich können maximal zehn Bildungsschecks je Kalenderjahr beantragt werden. Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Weiterbildungsscheck aus
Weitere Infos
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungsnetzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Die Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW informieren zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und beraten Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Info-Service für Ratsuchende, Betriebe und Beratende informiert über alle Weiterbildungsangebote in NRW, das Angebot richtet sich gezielt an Bürgerinnen und Bürger, Beraterinnen und Berater sowie Unternehmen.
Die Telefonhotline 0211 837-1929 von "Nordrhein-Westfalen direkt" informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.
Offizieller Link: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
Bildungsprämie

Die Bildungsprämie soll finanzielle Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilnahme an individueller und berufsbezogener Weiterbildung zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell ein.
Voraussetzungen
- Arbeitnehmer, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten
- Ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)
Förderhöhe
- 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal 500 Euro. Eine Nutzung für mehrere Veranstaltungen ist möglich.
Förderfähige Kurse
- Weiterbildungen in Form von Lehrgängen oder Seminaren, einschließlich einer dazugehörigen Prüfung
- Externenprüfungen nach Maßgabe der BBIG, IHK oder HwO
Zielgruppe
- Arbeitnehmer (auch Beschäftigte in Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit)
- Rentner
- Berufsrückkehrer
- Selbstständige
Weitere Infos
Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins ist ein persönliches Gespräch in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle. Prämiengutscheine werden jährlich ausgegeben.
Offizieller Link: https://www.bildungspraemie.info/
Erklärfilm zur Bildungsprämie:www.bmbf.de/de/media-video-6104.html
Aufstiegs-BAföG
Bund und Länder finanzieren beide das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ nach dem Aufstiegsförderungsgesetz. Um Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) zu erhalten, muss zunächst nachgewiesen werden, dass es sich bei der Fortbildungsmaßnahme um eine Aufstiegsfortbildung handelt und damit ein höherer Bildungsabschluss angestrebt wird.
Voraussetzungen
Gefördert werden Lehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach Handwerksordnung (HwO) oder Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorbereiten, z. B. Meistervorbereitungslehrgänge. Förderfähig sind:
Vollzeitlehrgänge,
- die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- maximal drei Jahre dauern
- die in der Regel wöchentlich an vier Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden
Teilzeitmaßnahmen,
(wie z. B. der BEW Lehrgang Geprüfte/r Meister/in für Kreislauf-/Abfallwirtschaft und Städtereinigung)
- die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- maximal vier Jahre dauern
- die im Durchschnitt monatlich an mindestens 18 Unterrichtsstunden stattfinden
Förderhöhe
Gefördert wird unabhängig vom Einkommen, Alter und Vermögen.
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro, 50% als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 50% als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50%
- Darlehenserlass bei Unternehmensgründung bis zu 66%
- Max. 2.000 Euro Materialkosten für das Meisterstück (40% Zuschuss, 60% Darlehen)
Die finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.
§ Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen können darüber hinaus einen Antrag auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird individuell berechnet.
Zielgruppe
Erfüllt werden müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation).
- Arbeitnehmer
- Bachelor-Absolventen
- Studienabbrecher
- Selbstständige
Weitere Infos
Offizieller Link: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Meister-/Aufstiegs-BAföG beantragen - So geht's!: www.youtube.com/watch
Bildungsurlaub

Den meisten deutschen Beschäftigten steht ein Anspruch auf Bildungsurlaub (berufliche oder politische Weiterbildung) zu. Grundlage sind die Bildungsurlaubsgesetze der einzelnen Bundesländer, die aber in Details voneinander abweichen.
Ziel ist es, den Arbeitnehmern ein lebenslanges Lernen während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Die Arbeitnehmer sollen die Chance erhalten, sich persönlich wie fachlich weiterzuentwickeln.
Das BEW ist von der Bezirksregierung Düsseldorf als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt und somit berechtigt, Bildungsurlaubsveranstaltungen gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anzubieten und durchzuführen. Den übrigen Bundesländern können wir Antragsunterlagen ausstellen, sofern der Arbeitgeber die Anerkennung aus Nordrhein-Westfalen akzeptiert.
Voraussetzungen
- In der Regel stehen den Mitarbeitern fünf Arbeitstage pro Jahr als Bildungsurlaub zu
- Das Unternehmen muss mehr als zehn Beschäftigte haben
- Unterlagen des Seminaranbieters (Flyer der Veranstaltung, Anerkennung des Bildungsträgers oder der Veranstaltung) müssen mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer angefordert werden
- Bildungsurlaub muss spätestens sechs Wochen vor Weiterbildungsbeginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Einhaltung der Frist ist Voraussetzung für den Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub
- Mindestdauer: Drei Tage zusammenhängend
- Der Unterricht muss mindestens sechs Unterrichtsstunden betragen
Zielgruppe
- Der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sein
- Beamte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub
- Auszubildende haben einen Anspruch von fünf Tagen nur für politische Weiterbildung
Kosten
- Das Gehalt wird während des Bildungsurlaubs vom Arbeitgeber weitergezahlt
- Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Ausgaben können jedoch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Weitere Infos
Offizieller Link: www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_nrw.html