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Sachverständige i. S. d. § 18 BBodSchG – Mehrwert für Auftraggeber und Behörden Wappenseminare durch das BEW

Bedeutung von Sachverständigen im Sinne des § 18 BBodSchG für das Land NRW

Beschreibung

Erdboden + Paragraph
Seminar

Sachverständige i. S. d. § 18 BBodSchG spielen im Bodenschutz und in der Altlastenbearbeitung eine zentrale Rolle. Ihre besondere fachliche Qualifikation kann dazu beitragen, komplexe Sachverhalte fundiert aufzubereiten, Verfahren fachlich zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern, Gutachtern und Behörden auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Gerade für Vollzugsbehörden ist der qualifizierte Einsatz solcher Sachverständiger von besonderer Bedeutung, da er die fachliche Qualität von Gutachten stärkt, die Nachvollziehbarkeit von Bewertungen verbessert und zu einer rechtssicheren Verfahrensbearbeitung beitragen kann.
 

Die Veranstaltung gibt einen strukturierten Überblick über die Bedeutung von Sachverständigen i. S. d. § 18 BBodSchG für das Land Nordrhein-Westfalen, über die Regelungen zur Zulassung in NRW sowie über die unterschiedlichen Anerkennungs- und Zulassungswege in den Bundesländern. Darüber hinaus werden die fachlichen Anforderungen in den einzelnen Sachgebieten erläutert und der aktuelle Stand zum Begriff der „Personen mit vergleichbarer Sachkunde“ eingeordnet.
 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem praktischen Nutzen für Behörden und Auftraggeber. Aus Sicht der Vollzugsbehörden wird beleuchtet, welche Erwartungen mit dem Einsatz entsprechend qualifizierter Sachverständiger verbunden sind und welchen Beitrag diese zur Qualitätssicherung, zur Plausibilisierung fachlicher Aussagen und zur effizienten Bearbeitung bodenschutzrechtlicher Fragestellungen leisten können. Ergänzend wird die Perspektive der Sachverständigen selbst aufgegriffen, um die Randbedingungen ihres Einsatzes ebenso zu beleuchten wie Möglichkeiten, ihre besondere Qualifikation in Vergabeprozessen angemessen zu berücksichtigen.
 

Ziel der Veranstaltung ist es, ein klares Verständnis für die Rolle, die Qualifikation und den Mehrwert von Sachverständigen i. S. d. § 18 BBodSchG zu vermitteln und insbesondere Behörden und Auftraggebern eine fundierte Orientierung für deren sachgerechten Einsatz zu geben.

Ihr Nutzen

Die Veranstaltung bietet Ihnen eine fundierte Einordnung der Rolle von Sachverständigen i. S. d. § 18 BBodSchG im Spannungsfeld zwischen fachlicher Qualität, Verfahrenssicherheit und praktischer Projektbearbeitung.

Sie erhalten einen Überblick über die Zulassungsregelungen in NRW und den Bundesländern sowie über die fachlichen Anforderungen in den einzelnen Sachgebieten. Dadurch können Sie die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen besser einordnen und deren Einsatz im jeweiligen fachlichen und organisatorischen Kontext gezielter bewerten.
 

Für Behörden liegt ein besonderer Mehrwert darin, die Einsatzmöglichkeiten öffentlich bestellter und entsprechend qualifizierter Sachverständiger besser beurteilen zu können. Dies kann helfen, fachliche Anforderungen in Verfahren klarer zu formulieren, Gutachten sicherer einzuordnen und die Qualität externer Leistungen bewusster zu berücksichtigen.
 

Auch andere Auftraggeber erhalten wertvolle Hinweise dazu, wie die besondere Qualifikation von Sachverständigen i. S. d. § 18 BBodSchG bei der Auswahl externer Fachbüros und in Vergabeverfahren sachgerecht berücksichtigt werden kann.
 

Gerne können Sie eigene Fragen und Erfahrungen aus Ihrem Arbeitsalltag aktiv einbringen und mit den Referierenden sowie dem Plenum diskutieren.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter/-innen von Umwelt- und Bodenschutzbehörden, an öffentliche und private Auftraggeber, an Vertreter/-innen aus Ingenieur- und Planungsbüros sowie an Sachverständige und Fachgutachter/-innen aus den Bereichen Bodenschutz, Altlasten und Flächenrecycling. Angesprochen sind darüber hinaus alle, die sich mit den fachlichen und formalen Anforderungen an Sachverständige i. S. d. § 18 BBodSchG sowie mit deren Nutzen für Verwaltung und Praxis befassen.

Themen/Programm

Das Programm für diese Veranstaltung wird jeweils aktuell zusammengestellt.

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Michael Kerth, ö.b.u.v. Sachverständiger gem. §18 BBodSchG - SG 2 und 5, Sachverständigenbüro Dr. Michael Kerth, Horn-Bad Meinberg
  • Thomas Nordmann, Amt für Personal und Organisation, Kreis Viersen, Viersen
  • Stefan Schroers, Referatsleiter, Referat IV-4, „Bodenschutz, Altlasten und Deponien“, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
325,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
295,00 €
Bezirksregierungen und LANUK NRW
195,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
95,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
Preis für Behörden der unmittelbaren Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung. Gilt nicht für kommunale Gesellschaften, Eigenbetriebe und andere rechtlich selbstständige Organisationen, auch wenn sich diese ganz oder teilweise in öffentlicher Trägerschaft befinden.
215,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.