Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Rolle und Bedeutung von Sachverständigen im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen an Qualifikation, Sachkunde und Zuverlässigkeit im Kontext der Anerkennung als Sachverständiger nach § 18 BBodSchG. Es werden die maßgeblichen Verfahren und Zuständigkeiten auf dem Weg zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung vorgestellt sowie die praktische Ausgestaltung der Anerkennung aufgezeigt. Hierzu wird zunächst ein strukturierter Überblick über die Anerkennungspraxis in den verschiedenen Bundesländern gegeben, bevor dann insbesondere auf das Verfahren in NRW eingegangen wird.
Zur Vermeidung von Missverständnissen im Projektalltag wird zudem der in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Ersatzbaustoffverordnung verwendete Begriff der „Personen mit vergleichbarer Sachkunde“ abgegrenzt.
In einer moderierten Gesprächsrunde stellen Obleute die einzelnen Sachgebiete vor und erläutern die sachgebietsspezifischen Anforderungen und Besonderheiten. Interaktive Formate wie Thementische bieten Raum für Fragen, Erfahrungsaustausch und praxisnahe Hinweise zur zielgerichteten Vorbereitung eines Zulassungs- bzw. Bestellverfahrens.
Zulassungsvoraussetzungen für Sachverständige nach § 18 BBodSchG
Der Weg zur Anerkennung als Chance in einem Zukunftsfeld
Beschreibung
Beschreibung
Ihr Nutzen
Ihr Nutzen
Sichere Orientierung auf dem Zulassungsweg zum Sachverständigen nach § 18 BBodSchG: Sie verstehen Voraussetzungen, Ablauf und typische Prüfschritte und sind in der Lage, das Verfahren realistisch einschätzen zu können.
Klarheit über Anforderungen und Zuständigkeiten: Sie erhalten einen strukturierten Überblick über die maßgeblichen Regelungen und den Weg zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung.
Bundesweite Einordnung und NRW-spezifische Anforderungen werden vorgestellt: Sie können die sich aus LBodSchG NRW bzw. SU-BodAV NRW ergebenden Tätigkeiten und Anerkennungswege erkennen und offene Punkte der Qualifizierung für das eigene Anforderungsprofil identifizieren.
Erkenntnisse über die Anforderungen der allgemeinen und besonderen Fachkunde: Sie lernen die verschiedenen Sachgebiete kennen und können ihre eigene berufliche Erfahrung anschließend bewerten.
Austausch und Netzwerk: In Gesprächsrunden und an Thementischen beantworten Ihnen unsere Experten Ihre Fragen. Sie können untereinander Erfahrungen abgleichen und Kontakte für den weiteren Qualifizierungsweg knüpfen.
Zielgruppe
Zielgruppe
Naturwissenschaftler/-innen, Ingenieure/-innen und Beratende, die auf dem Gebiet der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Altlasten aktiv sind und die zukünftig eine Sachverständigkeit anstreben bzw. Geschäftsführer/-innen von Ingenieur- oder Beratungsbüros, die Interesse daran haben, ihre Mitarbeiter/-innen weiter zu qualifizieren.
Themen/Programm
Themen/Programm
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Dr. Michael Kerth, ö.b.u.v. Sachverständiger gem. §18 BBodSchG - SG 2 und 5, Sachverständigenbüro Dr. Michael Kerth, Horn-Bad Meinberg
- Dr. Harald Mark, Geschäftsführer, MSP GmbH, Bochum
- Stefan Schroers, Referatsleiter, Referat IV-4, „Bodenschutz, Altlasten und Deponien“, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
- Sebastian Wolf, Fachbereichsleiter, Fachbereich 32, „Bodenschutz, Altlasten, Ökotoxikologie“, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen
Preise
Preise
| Präsenz-Teilnahme | |
|---|---|
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Regulär*
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325,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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295,00 €
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Behörden und Kommunen*
Preis für Behörden der unmittelbaren Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung. Gilt nicht für kommunale Gesellschaften, Eigenbetriebe und andere rechtlich selbstständige Organisationen, auch wenn sich diese ganz oder teilweise in öffentlicher Trägerschaft befinden.
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295,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.