Am 1. Januar 2027 tritt mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027 das ADR 2027 aufgrund der ADR-Änderungsverordnung in Kraft. Hieraus ergeben sich zahlreiche Änderungen für Unternehmen sowie verantwortliche Personen im Bereich der Gefahrgutbeförderung.
Nationale und internationale Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, für die Schulung bzw. Unterweisung aller Beschäftigten zu sorgen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Dabei muss der Wissensstand stets den jeweils aktuellen Vorschriften entsprechen. Ab dem 1. Januar 2027 somit dem ADR 2027. Entsprechende Schulungs- bzw. Unterweisungsnachweise sind der zuständigen Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die zentralen Elemente des gefahrgutrechtlichen Regelwerks sowie über die wesentlichen Neuerungen des ADR 2027. Die Änderungen werden verständlich erläutert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag eingeordnet.
Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, rechtssicher auf die neuen Anforderungen zu reagieren und betriebliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verpacken, Kennzeichnen, Verladen, Versenden, Absendern oder Befördern gefährlicher Güter sicher und praxisgerecht zu treffen.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Unternehmer, Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen sowie Gefahrgutreferenten, die sich frühzeitig über die Änderungen des ADR 2027 informieren, ihre Fachkenntnisse aktualisieren und ihre Wissensauffrischung gegenüber der zuständigen Behörde dokumentieren möchten.