Weitergehende Kenntnisse und Erfahrungen zur Praxisanwendung der TA Luft für Anlagenbetreiber, Planer und Behördenvertreter
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Genehmigung und den Betrieb umweltrelevanter gewerb-licher und industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Für eine Vielzahl von Anlagen bestimmt die TA Luft die Anforderun-gen im Bereich der Luftreinhaltung und konkretisiert den Stand der Technik. Für Antragssteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauf-tragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- bzw. Ingenieurbüros sowie Vertreter von Genehmigungs- und Überwa-chungsbehörden ergeben sich aus der Anwendung der TA Luft eine Vielzahl von Fragestellungen.
Ziel dieses Aufbauseminars zur TA Luft ist es, den Teilnehmenden weitergehende Kenntnisse und Vollzugserfahrungen zur Anwen-dung der TA Luft zu vermitteln. Darüber hinaus werden die neue-ren Änderungen und Entwicklungen vorgestellt und diskutiert werden. Neben den Vorträgen und Diskussionen, haben die Teil-nehmenden die Gelegenheit das erworbene Wissen während der Bearbeitung von Fallbeispielen in Arbeitsgruppen weiter zu festi-gen und zu vertiefen. Bei der Konzeption zum Inhalt dieses Semi-nars wurden Schwerpunktthemen im Bereich der kommunalen Zuständigkeit (NRW) ausgewählt.
Der Lehrgang ist als Fortbildung für Immissionsschutz- und Stör-fallbeauftragte behördlich anerkannt. Damit Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehal-ten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte müs-sen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fort-bildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Be-hörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs eine entsprechende Bescheinigung.