Zulassungsvoraussetzungen für Sachverständige nach §18 BBodSchG Neu
Der Weg zur Anerkennung als Chance in einem Zukunftsfeld
Zielgruppe
Zielgruppe
Naturwissenschaftler/-innen, Ingenieure/-innen und Beratende, die auf dem Gebiet der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Altlasten aktiv sind und die zukünftig eine Sachverständigkeit anstreben bzw. Geschäftsführer/-innen von Ingenieur- oder Beratungsbüros, die Interesse daran haben, ihre Mitarbeiter/-innen weiter zu qualifizieren.
Themen/Programm
Themen/Programm
Die Bedeutung von Sachverständigen i. S. d. § 18 BBodSchG für das Land NRW
Zulassung in NRW: Verfahren der öffentlichen Bestellung durch die Industrie- und Handelskammern
Überblick zu den Zulassungsregelungen für Sachverständige i. S. d. § 18 BBodSchG in den Bundesländern
„Personen mit vergleichbarer Sachkunde“ – Stand der Dinge
Gesprächsrunde: Allgemeine und besondere Sachkunde in den Sachgebieten
World Café, anschl. Ergebnispräsentation
Gesprächsrunde zu Wünschen und Anregungen der Teilnehmenden für Zulassungsverfahren sowie den formalen und inhaltlichen Voraussetzungen