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BEW-Tagung: Die neue ErsatzbaustoffV und BundesbodenschutzV — Die zukünftige Verwertung von mineralischen Abfällen

Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung wurden erstmalig bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe geschaffen. Die neue bundesweit gültige Verordnung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

Wirtschaftsbeteiligte, die Bodenmaterial erzeugen, mineralische Ersatzbaustoffe herstellen, nutzen, untersuchen oder begutachten, Baumaßnahmen planen oder durchführen sowie Behörden, die dabei für die Genehmigung und Überwachung zuständig sind, müssen sich bereits jetzt mit den neuen Regelungen beschäftigen und deren Praxisumsetzung planen.

Umfassende Informationen über die neuen Regelungen und die Möglichkeiten zu deren Praxisumsetzung vermittelt Ihnen unsere Fachtagung:

Die neue ErsatzbaustoffV und BundesbodenschutzV: Die zukünftige Verwertung von mineralischen Abfällen am 18. Oktober 2022. Sie können die Tagung wahlweise als Präsenz-Veranstaltung in Duisburg oder online buchen.

Die Veranstaltung ist eine „Wappenveranstaltung“, sodass die Mitarbeiter/-innen von Kommunen und Behörden in Nordrhein-Westfalen zu einem vergünstigten Preis teilnehmen können.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter: www.bew.de/ka135

Dr. Edgar Tschech

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Edgar Tschech

Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt