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BEW-Veranstaltung: Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG in der Praxis

Umweltverträglichkeitsprüfung: Grundlagen, Praxisanwendungen und -erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen für Planer, Betreiber und Behörden

In Deutschland muss seit der Verabschiedung und Umsetzung der europäischen UVP-Richtlinie in nahezu allen umweltrelevanten Vorhaben das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) berücksichtigt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil der zulassungsbedürftigen Vorhaben UVP-pflichtig geworden ist. Außerdem muss nach der Umsetzung der europäischen Strategischen Umweltprüfungs-Richtlinie durch das UVPG in vielen vorgelagerten Bauleitplanverfahren frühzeitig eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Vor der Antragstellung prüft die Behörde, ob im Rahmen einer UVP-Vorprüfung (Screening), ob während des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss oder ob darauf verzichtet werden kann.

Inzwischen ist die Novelle der europäischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)-Richtlinie in das deutsche Recht umgesetzt worden. In dem novellierten UVP-Gesetz werden neben den Änderungen aufgrund der neuen europäischen Vorgaben, auch Klarstellungen und Konsolidierungen bisheriger Regelungen aufgenommen.

Im Rahmen des Seminars "Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP in der Praxis" am 9. und 10. November 2022 wird zunächst die Umsetzung der europäischen UVP-Richtlinie in das UVPG vorgestellt und diskutiert. Im weiteren Verlauf thematisiert das Seminar alle in einem UVP-pflichtigen Vorhaben relevanten Aspekte und betrachtet diese aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die Veranstaltung findet als Online-Live-Seminar statt!

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter: www.bew.de/ua060

Dr. Edgar Tschech

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Edgar Tschech

Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt