Ihr Ansprechpartner:
Dr. Edgar Tschech
Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt
Die neuen Regelungen — deren Praxisumsetzung — die weiteren Entwicklungen
Nach über 15 langen Jahren der Diskussion um bundesweit einheitliche Regelungen zur Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen und Bodenmaterial hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 25.06.2021 der Mantelverordnung zugestimmt. Am 01.08.2023 werden die neuen Regelungen in Kraft treten.
Die Mantelverordnung umfasst die folgenden Teile:
Wirtschaftsbeteiligte, die Bodenmaterial erzeugen, mineralische Ersatzbaustoffe herstellen, nutzen, untersuchen oder begutachten, Baumaßnahmen planen oder durchführen sowie Behörden, die dabei für die Genehmigung und Überwachung zuständig sind, müssen sich bereits jetzt mit den neuen Regelungen beschäftigen und deren Praxisumsetzung planen.
Die Online-Live-Veranstaltung "Die zukünftige Verwertung von mineralischen Abfällen — die neue ErsatzbaustoffV und Bundesbodenschutz" am 3. März 2022 wird umfassend über die neuen Vorgaben informieren und Lösungsansätze für Problemstellungen bei der Anwendung der zukünftigen Vorschriften diskutieren.
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