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BEW-Grundlehrgang nach TRGS 520

Der Umgang mit Gefahrstoffen setzt ein umfangreiches Wissen voraus, so dass der Gesetzgeber mit der TRGS 520 einen Leitfaden geschaffen hat. Dieser Leitfaden enthält z.B. Anforderungen an die eingesetzten Fachkräfte:

  •     Mindestqualifikation als Fachkraft für Kreislauf-, und Abfallwirtschaft, Chemielaborant, Chemikant o.ä.
  •     Sachkundenachweis gemäß TRGS 520
  •     Schulung als beauftragte Person gemäß der §§ 9 und 130 des OWiG
  •     Ausbildung als Ersthelfer

Die Teilnehmer/-innen des Grundlehrgangs nach TRGS 520 erhalten wesentliche Kenntnisse im richtigen Umgang mit gefährlichen Abfällen, den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Verhaltensregeln bei Unfällen. Außerdem erhalten sie einen Überblick über die für den Betrieb von Schadstoffsammelstellen relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere die Gefahrstoffverordnung.

Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit

Ralf Osinski

Ihr Ansprechpartner:

Ralf Osinski

Fachbereichsleiter Altlasten / Bodenschutz, Arbeitssicherheit / Gefahrtgut / Gefahrstoffe, Meister-Ausbildung, Klimaschutz / Klimaanpassung, Wasser, 02065 770-128, E-Mail an Kontakt