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Fachtagung: Störfallrechtliche Sicherheitsabstände in der Bauleitplanung und in BImSchG-Genehmigungsverfahren

Aktuelle Entwicklungen und Praxislösungen nach 10 Jahren Mücksch-Urteil

Vor fast zehn Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass die Einhaltung angemessener Abstände zwischen Störfallbetrieben und schutzbedürftigen Nutzungen nicht nur ein planerisches Leitbild, sondern auch eine harte Zulassungsvoraussetzung für Ansiedlungsvorhaben ist. Die Kommunen sind bis heute allerdings bei der Festlegung von entsprechenden störfallrechtlichen Sicherheitsabständen weitgehend auf sich allein gestellt.
 
Unsere neue Fachtagung Störfallrechtliche Sicherheitsabstände in der Bauleitplanung und in BImSchG-Genehmigungsverfahren am 20. Oktober 2022 (wahlweise im BEW-Duisburg oder als Online-Live-Veranstaltung) wird die aktuelle Situation, mögliche Lösungen und weitere Perspektiven ausführlich darstellen und diskutieren.

Namhafte Referenten (u.a. Holger Stürmer, Dr. Stefan Kobes, Edgar Neuhalfen) werden erörtern, welche Handlungsspielräume die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung den planenden Kommunen eröffnen. Praxisbeispiele werden zeigen, welche tatsächlichen städtebaulichen Entwicklungen damit möglich sind.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. Edgar Tschech

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Edgar Tschech

Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt