Ihre Ansprechpartnerin:
Sonja Krischbach
Fachbereichsleiterin Altlasten / Bodenschutz, 02065 770-123, E-mail an Sonja Krischbach
Mit der bundesweiten Einführung der Mantelverordnung wurden die rechtlichen Anforderungen für Bodenmaterialien und Bauschutt grundlegend neu definiert. Seitdem stellen sich in der Praxis viele Fragen: Welche Regelungen gelten wann? Was muss bei der Verwertung berücksichtigt werden? Und wie lassen sich rechtliche Risiken oder unnötige Kosten vermeiden?
In unserem praxisorientierten Seminar Umgang mit Bodenmaterialien und Bauschutt nach der Mantelverordnung am 11. und 12. November 2025 im BEW-Duisburg geben Ihnen unsere Experten klare Antworten auf diese Fragen anhand konkreter Praxisbeispiele. Sie zeigen, wie die neuen Vorgaben korrekt angewendet werden – und geben einen Ausblick auf die Änderungen, die durch die aktuell diskutierte Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung zu erwarten sind.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre eigenen Fragen einzubringen und von dem wertvollen Fachwissen unserer Experten aus der Praxis zu profitieren. Erfahren Sie, wie Sie auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen rechtssicher und wirtschaftlich handeln können.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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