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Bürgerenergiegesetz NRW: Neues Online-Seminar am 19. März 2026

Wie gelingt eine Energiewende, die ökologisch sinnvoll, sozial akzeptiert und wirtschaftlich fair ist? Die Beteiligung von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern an Windenergieprojekten spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit dem seit dem 28. Dezember 2023 geltenden Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG NRW) wurde erstmals eine verpflichtende finanzielle Beteiligung gesetzlich verankert.

Unser Online-Seminar Bürgerenergiegesetz NRW – Lernen Sie den energiewirtschaftlichen Maschinenraum kennen am 19.03. oder am 24.09.2026 vermittelt Ihnen einen kompakten und praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die konkrete Umsetzung der kommunalen Bürgerbeteiligung nach dem BürgEnG NRW.

Im Fokus stehen die Verzahnung mit § 6 EEG 2023, die Pflichten von Projektierern und Kommunen, die rechtssichere Ausgestaltung von Beteiligungsvereinbarungen sowie der Ablauf des Beteiligungsverfahrens in der Praxis.

Verschaffen Sie sich fundiertes Wissen für eine erfolgreiche und rechtssichere Umsetzung von Bürgerenergieprojekten in NRW. 

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 

Angela Trappen

Ihre Ansprechpartnerin:

Angela Trappen

Fachbereichsleiterin Management / Organisation, Energie, Vergaberecht, 0201 8406-804, E-mail an Angela Trappen