Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Saskia Dillmann
Fachbereichsleiterin Abwasser, Wasser, 02065 770-332, E-mail an Dr. Saskia Dillmann

Starkverschmutzerzuschläge sind ein zentrales Instrument, um überdurchschnittliche Schmutzfrachten verursachergerecht zu berücksichtigen und die kommunale Abwasserbeseitigung wirtschaftlich zu stabilisieren.
Ihre Einführung und Umsetzung ist jedoch anspruchsvoll: Wie lassen sich Zuschläge so gestalten, dass sie messbar, nachvollziehbar und vollzugstauglich bleiben? Welche rechtlichen und methodischen Anforderungen sind zu beachten – und wie können typische Praxisprobleme sicher gelöst werden?
In unserem neuen Online-Seminar Pro und Contra Starkverschmutzerzuschlag am 18. März 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr erhalten Sie kompakt und praxisnah einen systematischen Überblick über Zweck, rechtliche Grundlagen und Ausgestaltungsmöglichkeiten. Sie erfahren, wie Sie belastbare Erhebungs- und Bemessungsgrundlagen schaffen, Mess- und Nachweisfragen sicher handhaben und typische Vollzugsprobleme vermeiden. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie Starkverschmutzerzuschläge in Abwassergebührenkalkulation und -satzung rechtssicher umsetzen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der aktuellen Rechtsprechung: Das OVG NRW hat mit Urteil vom 27.11.2025 die grundsätzliche Zulässigkeit von Starkverschmutzerzuschlägen und das vom FiW e.V. entwickelte Gebührenmodell bestätigt – zugleich aber klargestellt, dass Zuschläge nur bei rechtssicherer und transparenter Ausgestaltung Bestand haben – Anlass, den Stand der Anforderungen und die Konsequenzen für die Praxis einzuordnen.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Fachbereichsleiterin Abwasser, Wasser, 02065 770-332, E-mail an Dr. Saskia Dillmann