GRUNDLAGEN UND PRAXISDURCHFÜHRUNG
Bereits seit 2002 gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Danach müssen die im Betrieb verwendeten Arbeitsmittel, z.B. Kanalabsperrblasen und –kissen, regelmäßig sicherheitstechnisch durch „befähigte Personen“ geprüft werden. Die „befähigten Personen“ können eigene Mitarbeiter sein oder von externen Dienstleistern geschickt werden.
Diese Prüfpflicht ist sehr ernst zu nehmen! Immer wieder ereignen sich durch beschädigte oder mangelhafte Kanalabsperrblasen und –kissen schwere Unfälle, die bei der Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften vermeidbar gewesen wären. Für Arbeitgeber und Unternehmer, aber auch für die Leitungskräfte vor Ort (u.a. Vorarbeiter), können die Folgen sehr schwerwiegend sein (Haftung für die Unfallfolgen, strafrechtliche Verurteilung).
Aber auch Hersteller werden durch die Gesetzgebung in die Pflicht genommen, der sie nachkommen müssen. So verpflichtet in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz, dass nur sichere Arbeitsmittel in den Verkehr gelangen dürfen.
Der eintägige Lehrgang bildet zur befähigten Person für das Prüfen von Kanalabsperrblasen und –kissen auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung aus. Während der Veranstaltung werden die folgenden Fragestellungen behandelt werden:
- Welche rechtlichen Regelungen gibt es?
- Worin unterscheiden sich die unterschiedlichen Prüfungen (BetrSichV, DGUV, DWA, etc.)?
- Wer darf die sicherheitstechnischen Prüfungen durchführen?
- Was ist zu prüfen? Wie ist die Prüfung in der Praxis durchzuführen?
- Wie müssen die Prüfungen dokumentiert werden?
- Was kann passieren, wenn nicht oder nur unzureichend geprüft wurde?
Zum Abschluss des Lehrgangs wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt. Jeder Teilnehmer, der die Prüfung besteht, erhält ein Zertifikat über die Qualifizierung als „Befähigte Person“ für die Prüfung von Kanalabsperrblasen und –kissen.