Grundstückseigentümer sind verpflichtet, im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Abwasser auf Dichtheit prüfen zu lassen – selbstverständlich durch entsprechend qualifizierte Sachkundige.
Die rechtlichen und technischen Anforderungen sind in der DIN 1986-30 geregelt, in Nordrhein-Westfalen gilt zusätzlich die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw). Für Fachkräfte, die Dichtheitsprüfungen an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in NRW durchführen, ist der Nachweis der Sachkunde gemäß § 13 SüwVO Abw verpflichtend. Dazu gehören eine entsprechende Grundqualifikation, der Besuch eines behördlich anerkannten Sachkundelehrgangs sowie das erfolgreiche Bestehen einer schriftlichen und praktischen Prüfung.
Mit dem angebotenen 5-tägigen Lehrgang erwerben Sie genau diese Qualifikation: Der Kurs ist ein behördlich anerkannter Sachkundelehrgang gemäß § 13 Abs. 2 SüwVO Abw und vermittelt alle wesentlichen Inhalte für eine sichere und fachgerechte Tätigkeit in der Praxis. Sie erhalten fundiertes Wissen zu Entwässerungstechnik, Normen und Regelwerken und lernen die praktische Durchführung von TV-Kanalinspektionen und Dichtheitsprüfungen umfassend kennen. Ergänzend werden die erforderlichen Berechnungen verständlich erklärt und intensiv geübt. Auch die Erstellung des Prüfberichts sowie die fachliche Beurteilung der geprüften Anlage werden ausführlich behandelt.
Zum Lehrgangsabschluss haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung zur Erlangung der Sachkunde abzulegen. Diese besteht aus einer schriftlichen Kenntnisprüfung sowie einer praktischen Dichtheitsprüfung an einer realen Grundstücksentwässerungsanlage. In der praktischen Prüfung zeigen Sie Ihr Können bei der Kamerabefahrung, der Druckprüfung mit Wasser oder Luft sowie bei der Schadensbewertung anhand eines Zustandserfassungskatalogs. So bereitet Sie der Lehrgang optimal auf den Sachkundenachweis und den professionellen Einsatz im Arbeitsalltag vor.
Teilnahmevoraussetzungen
Gemäß § 13 Abs. 1 SüwVO Abw benötigen Sachkundige die folgende Grundqualifizierung, um die Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen erwerben zu können:
- die Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einschlägiger Fachrichtungen,
- Abschluss als Ingenieur einer einschlägigen technischen Fachrichtung (z.B. Bauingenieurwesen) mit einer einschlägigen mindestens 3-jährigen Berufspraxis,
- Meister im Straßenbauer-, Maurer- und Betonbauer- (mit Bezug zum Kanalisationsbau), Installateur- und Heizungsbauer- oder Brunnenbauer-Handwerk, Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice und Personen mit einem gleichwertigen Berufsabschluss in der entsprechenden Fachrichtung,
- Personen mit einer Ausnahmebewilligung nach den §§ 8, 9 Handwerksordnung oder Ausübungsberechtigung nach den §§ 7a, 7b Handwerksordnung in der entsprechenden Fachrichtung und
- Personen mit abgeschlossener einschlägig handwerklicher oder gewerblich technischer Ausbildung und mindestens 2-jähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der sie tätig sein werden, insbesondere
- Tiefbaufacharbeiter (mit dem Schwerpunkt Rohrleitungs- oder Kanalbau),
- Rohrleitungs- oder Kanalbauer,
- Fachkräfte für Abwassertechnik,
- Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice.
Hinweis
Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde muss mindestens einmal innerhalb von drei Jahren eine anerkannte 2-tägige themenspezifische Fortbildungsveranstaltung besucht werden (§ 13 Abs. 4 SüwVO Abw).