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Die aktuelle Abwasserverordnung und ihre Anhänge

Neue Anforderungen an die Ableitung von gewerblichen und industriellen Abwässern

Beschreibung

Die aktuelle Abwasserverordnung und ihre Anhänge

AKTUELLE INFORMATIONEN UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

Gemäß § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Abwässer vor deren Ableitung in ein Gewässer nach dem Stand der Technik behandelt worden sein. Die Anforderungen, die den Stand der Technik definieren, sind in der Abwasserverordnung und deren Anhängen festgelegt. Dazu gehören neben Rahmenvorschriften auch spezielle schadstoffbezogene Anforderungen an Abwasser aus verschiedenen Produktionen. Somit gelten die Abwasserverordnung und ihre Anhänge nicht nur für häusliche und kommunale Abwässer sondern auch für Abwässer der Industrie.

Aktuell durchläuft die Abwasserverordnung eine Phase der Umbrüche. Die Umsetzung der europäischen Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter/BVT-Schlussfolgerungen) greift in die bisherige Struktur der Anforderungen ein und führt zu einer schrittweisen Novellierung der Anhänge, die die spezifischen Regelungen für die einzelnen Herkunftsbereiche enthalten. Dies bietet in Teilbereichen auch die Gelegenheit, den Stand der Technik insgesamt zu aktualisieren.

Die Umsetzung der novellierten Anforderungen stellt Betreiber und Behörden vor neue Fragen und Herausforderungen. In dieser Veranstaltung werden die aktuellen Veränderungen für sehr verschiedene Industriesektoren beleuchtet.

Themen

09:00 Uhr: Begrüßung und Einführung

BEGRÜßUNG DURCH DAS BEW UND DR. HEINO FALCKE

09:15 Uhr: Die Besten verfügbaren Techniken und ihre Umsetzung in der Abwasserverordnung

DR. HEINO FALCKE, EHEMALS LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW

 

10:00 Uhr: Novellierung der Anforderungen an die Textilindustrie – Anhang 38

Brigitte Zietlow, Umweltbundesamt

 

10:45 Uhr Diskussion

 

11:00 Uhr Kaffeepause

 

11:15 Uhr: Novellierung der Anforderungen an die Abfallbehandlung – Anhang 23 und 27

BERT SCHUMACHER, BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD

 

12:15 Uhr Diskussion

 

12:30 Uhr Mittagspause

 

13:15 Uhr: Novellierung der Anforderungen an die Chemische Industrie – Anhänge 9, 12, 36, 37, 42, 43 und 48

FELIX LÖFFLER, LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW

 

14:00 Uhr: Zukünftige Anforderungen an das Abwasser aus der Lebensmittelproduktion

ULRICH GROMKE, UMWELTBUNDESAMT

 

14:45 Uhr Diskussion

 

15:00 Uhr Kaffeepause

 

15:15 Uhr: Der neue Anhang 34 -Oberflächenbehandlung mit organischen Lösemitteln- einschließlich der Aktualisierung der Anhänge 35 und 54

MICHAEL ROTTSCHÄFER, MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW

 

16:00 Uhr

Ausblick: Revision der Industrieemissions-Richtlinie und das neue Industrieemissionsportal - wasserrechtliche Auswirkungen

Dr. Klaus Daginnus, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

 

16:30 Uhr Diskussion

 

16:45 Uhr Zusammenfassung und Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

  • Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
  • Direkt und indirekt einleitende Betriebe
  • Kanalnetz- und Kläranlagenbetreiber
  • Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
  • Planungs- und Ingenieurbüros

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Dr. Heino Falcke, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen

Dozenten/Dozentinnen

  • Klaus Daginnus, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bonn
  • Ulrich Gromke, Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
  • Felix Löffler, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen
  • Dr. Michael Rottschäfer, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Bert Schumacher, Bezirksregierung Detmold, Detmold
  • Brigitte Zietlow, Umweltbundesamt,

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
420,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
370,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
325,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
70,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.