AKTUELLE INFORMATIONEN UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Gemäß § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Abwässer vor deren Ableitung in ein Gewässer nach dem Stand der Technik behandelt worden sein. Die Anforderungen, die den Stand der Technik definieren, sind in der Abwasserverordnung und deren Anhängen festgelegt. Dazu gehören neben Rahmenvorschriften auch spezielle schadstoffbezogene Anforderungen an Abwasser aus verschiedenen Produktionen. Somit gelten die Abwasserverordnung und ihre Anhänge nicht nur für häusliche und kommunale Abwässer sondern auch für Abwässer der Industrie.
Aktuell durchläuft die Abwasserverordnung eine Phase der Umbrüche. Die Umsetzung der europäischen Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter/BVT-Schlussfolgerungen) greift in die bisherige Struktur der Anforderungen ein und führt zu einer schrittweisen Novellierung der Anhänge, die die spezifischen Regelungen für die einzelnen Herkunftsbereiche enthalten. Dies bietet in Teilbereichen auch die Gelegenheit, den Stand der Technik insgesamt zu aktualisieren.
Die Umsetzung der novellierten Anforderungen stellt Betreiber und Behörden vor neue Fragen und Herausforderungen. In dieser Veranstaltung werden die aktuellen Veränderungen für sehr verschiedene Industriesektoren beleuchtet.