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Kursnummer AA606
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Akkreditierungspflicht: Was jetzt für die Probenahme von Böden gilt Neu

Warum Prüflaboratorien und Untersuchungsstellen gem. BBodSchV künftig DIN EN ISO/IEC 17025/17020 erfüllen müssen

Beschreibung

Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und der verbindlichen Anwendung der LAGA PN 98 seit dem 1. August 2023, dürfen Probenahmen von Böden und Bodenmaterialien ausschließlich durch akkreditierte oder notifizierte Untersuchungsstellen erfolgen. Dies betrifft insbesondere Ingenieurbüros und Laboratorien, die in der Altlastenuntersuchung und dem Bodenschutz tätig sind.

Themen

Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:

  • Prüflaboratorien, die physikalisch-chemische und chemische Analysen von Bodenproben durchführen
  • Norm DIN EN ISO/IEC 17025 beschreibt die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
  • Prüfung der technischen Kompetenz, Ausrüstung und Qualitätsmanagementsysteme, um Analysen korrekt durchzuführen

 

Akkreditierung von Untersuchungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020:

  • Untersuchungsstellen, die Probenahmen von Böden und Grundwasser auf Altlastverdachtsflächen oder Altstandorten durchführen
  • Norm DIN EN ISO/IEC 17020 beschreibt die Kompetenz von Untersuchungsstellen
  • Prüfung der fachgerechten Probenahme nach den Vorgaben der BBodSchV

 

Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Experte in unserem praxisorientierten Seminar:

  • Welche Anforderungen stellt die BBodSchV an die Probenahme ?
  • Welche Normen gelten für eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Laboratorien) bzw. DIN EN ISO/IEC 17020 (Untersuchungsstellen)?
  • Was ist der Unterschied zur Notifizierung nach §18 BBodSchG auf Grundlage von Länderregelungen und wie gelingt eine erfolgreiche Vorbereitung?
  • Welche konkreten Schritte kann ich als Ingenieurbüro jetzt einleiten?
  • Wie kann ich den Aufwand (finanziell und personell) überschaubar halten?
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Ingenieurbüros, Umweltlabore, Prüfstellen, Fachgutachter – alle, die Probenahmen durchführen und eine Akkreditierung anstreben oder planen.

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
490,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
450,00 €
Bezirksregierungen und LANUK NRW*
390,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
390,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
390,00 €
Online-Teilnahme
Regulär*
465,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
425,00 €
Bezirksregierungen und LANUK NRW*
365,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
365,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
365,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.