Bei öffentlichen Ausschreibungen und von der seit dem 01.08.2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wird ein personenbezogener Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN98 gefordert. Dies ist auch für die Probenahme im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) bei der Herstellung von RC-Baustoffen relevant! So wird sichergestellt, dass die Proben sach- und normgerecht entnommen wurden – eine wichtige Voraussetzung, um rechtlichen und haftungsrechtlichen Risiken vorzubeugen.
Die Probenahme als integraler Bestandteil der bauphysikalischen und umweltchemischen Untersuchung hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Qualität der Ergebnisse. Daher ist eine sorgfältige Probenahme eine zwingende Voraussetzung für die Richtigkeit und Zuverlässigkeit von Analyseergebnissen. Mit unserer praxisorientierten Fortbildung nach LAGA PN 98 erwerben Sie diese notwendige Expertise, um die Probenahme nach den aktuellen Qualitätsstandards zu planen, Proben sachgerecht zu entnehmen und den Vorgang korrekt zu dokumentieren.
Was Sie in unserem Seminar lernen
Die Fortbildung behandelt die relevanten Inhalte zur korrekten Probenahme und Untersuchung von Boden und Abfällen im Einklang mit der LAGA PN 98. Sie erhalten praxisnahe Einblicke in die Methodik und rechtlichen Vorgaben, die für eine sachgemäße und normgerechte Durchführung notwendig sind.
- Wie erfolgt eine korrekte Probenahme?
- Wie kann der Probenehmer die Forderung nach einer repräsentativen Probe erfüllen?
- Wie wird die Qualität der Proben sichergestellt?
In diesem Seminar werden anhand von Fallbeispielen die Grundregeln zur Durchführung von Probenahmen (Schwerpunkt: werkseigene Produktionskontrolle) vorgestellt. Dabei werden die Besonderheiten der verschiedenen Abfallarten (u.a. Ersatzbaustoffe und deren Rohmaterialien) herausgearbeitet. Die Durchführung der Probenahme sowie das Probenahmeprotokoll werden zunächst theoretisch erläutert und dann im Rahmen einer praktischen Übung durchgeführt. Dabei werden diverse Methoden vorgeführt und ausprobiert sowie verschiedene Fehlerquellen aufgezeigt.
Hinweis
Nach erfolgreicher Teilnahme an der abschließenden Prüfung erhalten Sie einen Sachkundenachweis. Mit bestandener Sachkunde und bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen ist die Beantragung der Fachkunde im Anschluss an der Fortbildung ebenfalls möglich. Beide müssen spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden, um der rechtlichen Verantwortung und der Qualitätssicherung nachzukommen.