Sie haben die Grundausbildung zum/zur Sicherheitsbeauftragten bereits abgeschlossen und bringen praktische Erfahrung aus Ihrem betrieblichen Alltag mit. In den vergangenen Jahren haben sich jedoch zahlreiche Vorschriften, DGUV-Regelwerke und arbeitswissenschaftliche Empfehlungen weiterentwickelt.
Als Sicherheitsbeauftragte tragen Sie gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 maßgeblich dazu bei, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu fördern. Eine Auffrischung ihres Fachwissen kann Sie dabei unterstützen, Ihre Verantwortung weiterhin kompetent und rechtssicher wahrzunehmen.
Unser eintägiges Seminar bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Neuerungen und deren praktische Bedeutung. Sie vertiefen zentrale Themen wie die Durchführung wirkungsvoller Begehungen, die Beurteilung qualitativ guter Gefährdungsbeurteilungen sowie den sicheren Umgang mit Unfallanalysen. Auch die Zusammenarbeit mit Führungskräften, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt wird praxisnah beleuchtet, um Ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz weiter zu stärken.
Den Schwerpunkt des Nachmittags bildet der intensive Erfahrungsaustausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten. Hier profitieren Sie von echten Praxisfällen, unterschiedlichen Lösungsansätzen und kollegialem Feedback. Der Austausch bietet Ihnen die Möglichkeit, um voneinander zu lernen und konkrete Fragestellungen aus Ihrem Arbeitsbereich zu klären.