Gesetze, Verordnungen und Regeln im Arbeitsschutz verändern sich fortlaufend. Die DGUV empfiehlt daher eine Aktualisierung des Fachwissens mindestens alle drei Jahre. Darüber hinaus sind regelmäßige Fortbildungen in der DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A2) und im SGB VII als Voraussetzung zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten verankert.
So wird eine wirksame Unterstützung des Unternehmers im betrieblichen Arbeitsschutz gewährleistet. Besonders Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure sowie Meister, Vorarbeiter und Teamleiter profitieren von regelmäßig aktualisierten Kenntnissen.
Das Seminar vermittelt aktuelles, praxisrelevantes Wissen zu rechtlichen und organisatorischen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen neue Entwicklungen im Arbeitsschutz sowie der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden, der ein zentrales Konzept dieser Fortbildung bildet: voneinander lernen und gemeinsam Lösungen entwickeln.
Die Fortbildung bietet die Gelegenheit, das arbeitsrechtliche Fachwissen zu aktualisieren, einen umfassenden Überblick über neue Regeln, Verordnungen und Pflichten zu erhalten, praxisnahe Lösungen kennenzulernen und sich intensiv mit anderen Praktikern auszutauschen.