In vielen technischen Berufen sind elektrotechnische Grundkenntnisse mittlerweile unerlässlich. Die zunehmende Verzahnung von mechanischen, elektronischen und digitalen Komponenten führt dazu, dass auch Mitarbeiter ohne elektrotechnische Ausbildung einfache elektrische Arbeiten übernehmen müssen.
Um betriebliche Abläufe effizient zu gestalten und unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird häufig ein flexibler Mitarbeitereinsatz angestrebt. Dazu gehört auch, dass bestimmte elektrotechnische Aufgaben von fachfremden Personen durchgeführt werden – vorausgesetzt, sie sind dafür speziell qualifiziert.
Der Begriff „festgelegte Tätigkeiten“ bezeichnet dabei klar definierte, sich wiederholende elektrische Arbeiten, die nicht zur Haupttätigkeit gehören, diese jedoch ergänzen. Sie sind in der Regel standardisiert, haben ein überschaubares Gefahrenpotenzial und setzen keine tiefgreifende elektrotechnische Fachkenntnis voraus.
Die dafür notwendige Qualifikation erfolgt im Rahmen einer zielgerichteten Schulung, die sich ausschließlich auf die jeweiligen Aufgabenbereiche bezieht. Ergänzend zur praktischen Einweisung gehören auch rechtliche Grundlagen, Sicherheitsregeln und Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag zur Ausbildung.