In vielen Betrieben ist ein flexibler Personaleinsatz erforderlich – auch im Bereich einfacher elektrotechnischer Tätigkeiten. Deshalb übernehmen zunehmend auch Mitarbeiter ohne elektrotechnische Ausbildung bestimmte Aufgaben im Umgang mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln.
Damit solche Tätigkeiten sicher und rechtskonform ausgeführt werden können, fordern verschiedene Vorschriften – insbesondere die DGUV Vorschrift 3 – mindestens die Qualifikation zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP).
Elektrotechnisch unterwiesene Personen arbeiten immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Zu ihren Aufgaben zählen z. B.:
- das Betätigen von Schutzorganen (z. B. RCD, LS-Schalter, Motorschutzschalter),
- das Ein- und Ausschalten elektrischer Geräte oder Anlagen,
- sowie in bestimmten Fällen das Betreten von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten (z. B. Schalträumen).
Die Ausbildung zur EuP umfasst eine sachbezogene Unterweisung, bei der Gefahren durch elektrischen Strom, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und das Erkennen von Risiken vermittelt werden.