Das fachkundige Personal auf Schadstoffsammelstellen muss in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens einmal jährlich, an einer Fortbildung teilnehmen.
In dieser Fortbildung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen zu den Grundlagen der TRGS 520 sowie zu den Pflichten beauftragter Personen nach ADR 1.3 auf. Schwerpunkte liegen auf dem sicheren Umgang mit gefährlichen Abfällen, den aktuellen rechtlichen Anforderungen, sowie der Organisation von Sammelstellen und Zwischenlagern. Zudem werden relevante Aspekte der Gefahrgutkennzeichnung, Dokumentation und Transportvorbereitung behandelt.
Die Schulung dient der gesetzlich empfohlenen bzw. geforderten regelmäßigen Unterweisung nach TRGS 520 und ADR 1.3.