Der Umgang mit Gefahrstoffen setzt ein großes Wissen voraus, so dass der Gesetzgeber mit der TRGS 520 einen Leitfaden geschaffen hat. So enthält dieser Leitfaden z.B. Anforderungen an die eingesetzten Fachkräfte.
- Mindestqualifikation als Fachkraft für Kreislauf-, und Abfallwirtschaft, Chemielaborant, Chemikant o.ä.
- Sachkundenachweis gemäß TRGS 520
- Schulung als beauftragte Person gemäß der §§ 9 und 130 des OWiG
- Ausbildung als Ersthelfer
Den Teilnehmenden werden Kenntnisse im richtigen Umgang mit gefährlichen Abfällen, den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Verhaltensregeln bei Unfällen vermittelt. Außerdem erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die für den Betrieb von Schadstoffsammelstellen relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere die Gefahrstoffverordnung.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.