
Seit Erscheinen des Teil 2 der TRwS 791 — Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen — im April 2017 ist die TRwS 791- Heizölverbraucheranlagen komplett.
Die TRwS 791 beschreibt grundlegende technische und betriebliche Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen.
Der Teil 1 „Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen” führte im Februar 2015 eine neue Systematik für Tankanlagen ein, bei dem die erforderlichen Abstände vom Sicherheitsniveau der Tankanlage abhängen. Auch die Aufstellung einwandiger GFK-Tanks, Beispiele für wesentliche Änderungen, sowie Pflichten der handelnden Personen vom Betreiber über den Tankwagenfahrer bis hin zum Fachbetrieb werden im Regelwerk ausführlich beschrieben.
Da die betrieblichen Anforderungen des Teils 1 auch für Bestandsanlagen gelten, beschreibt der Teil 2 „Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen” mögliche Anpassungsmaßnahmen für Bestandsanlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen (können). Der Teil 2 ist dadurch ein wichtiges Instrument der zuständigen Behörden, die bei Abweichungen von den Anforderungen Maßnahmen anordnen können.
Während des Seminars werden die Inhalte der TRwS 791 (Teile 1 und 2) ausführlich vorgestellt und die Praxisumsetzung erläutert.