WORKSHOP FÜR DIE RECHTSSICHERE UMSETZUNG DER NEUEN REGELUNGEN FÜR BIMSCHG-ANLAGEN (ALLER BRANCHEN)
Durch die am 06.01.2011 in Kraft getretene EU-Richtlinie über Industrie-Emissionen (2010/75/EU) mussten in Deutschland unter anderem das Immissionsschutzrecht, Wasserrecht und Abfallrecht geändert werden. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen wurde am 08. April 2013 bekanntgegeben. Änderungen der 4., 5., 9. BImSchV und die 41. BImSchV sowie die Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung — IZÜV) sind über ein Artikelgesetz am 2. Mai 2013 in Kraft getreten.
Die Betreiber der über 9000 in Deutschland betroffenen Industrie-anlagen, die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, aber auch Sachverständige, Umweltgutachter, Messinstitute und Prüflaboratorien sind seitdem gefordert, sich mit der Umsetzungen der Regelungen für IED-Anlagen auseinanderzusetzen. In der Zwischenzeit haben sich viele der neuen Regelungen bewährt. Gleichwohl haben sich auch Auslegungs- und Zweifelsfragen ergeben, die z.T. gerichtlich geklärt werden mussten oder noch nicht entschieden sind.
Der Workshop will aktuelle Informationen, Lösungsansätze, Arbeitshilfen und Anregungen zur Bewältigung der neuen Anforderungen bieten. Praxiserfahrene Referenten werden über die verschiedenen Aspekte der IED-Richtlinie vortragen, Umsetzungsmöglichkeiten mit den Teilnehmer/-innen diskutieren und Einschätzungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln abgeben.