Workshop für die rechtssichere Umsetzung der neuen Regelungen für BImSchG-Anlagen
Die Industrie-Emissions-Richtlinie der Europäischen Union (2010/75/EU, IED) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung sowie die Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. In Deutschland wurde die IED im Jahr 2013 durch Änderungen des Immissionsschutz-, Abfall-, Bodenschutz- und Wasserrechtes umgesetzt. Die Betreiber der über 9000 in Deutschland betroffenen Industrieanlagen, die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, aber auch Sachverständige, Umweltgutachter, Messinstitute und Prüflaboratorien sind seitdem gefordert, sich mit der Umsetzung der Regelungen für IED-Anlagen auseinanderzusetzen.
Im Zusammenhang mit dem „Green Deal“ der Europäischen Union ist die IED im Jahr 2024 in Form einer Änderungsrichtlinie (2024/1785/EU, auch IED 2.0 genannt) umfassend revidiert worden. Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 1. Juli 2026 Zeit, die neuen Regeln zur Verringerung der Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und ein Umweltmanagement in das nationale Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat dazu inzwischen mehrere Gesetz- und Verordnungsentwürfe vorgelegt, die voraussichtlich im 1. Halbjahr 2026 in Kraft treten werden.
Der Workshop will hierzu aktuelle Informationen, Arbeitshilfen und Anregungen zur Bewältigung der neuen zu erwartenden Anforderungen bieten. Praxiserfahrene Referenten werden über die verschiedenen Aspekte der IED-Richtlinie vortragen, Umsetzungsmöglichkeiten mit den Teilnehmenden diskutieren und Einschätzungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln abgeben.
Anforderungen der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) an den Betrieb und die Überwachung von Industrieanlagen
Bundesweit behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Nr. 1 i. V. m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Beschreibung
Beschreibung
Zielgruppe
Zielgruppe
Anlagenbetreiber/-innen, Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros, Anlagenbauer/-innen, Behördenvertreter/-innen
Themen/Programm
Themen/Programm
Einführung, u.a.
- Ziele der IED-Richtlinie
Die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED) in der Übersicht, u.a.
- Wichtige Änderungen und Neuerungen
- Kreis der betroffenen Anlagen
- Fristen für die Umsetzung
- Folgen für Neu- und Änderungsgenehmigungen
Die Umsetzung der IED im Immissionsschutzrecht, u.a.
- Änderungen in der 4. BImSchV
- Anwendung der BVT-Schlussfolgerungen
- Assoziierte Emissionswerte
- Umsetzung in der TA Luft und in sektoralen Verwaltungsvorschriften(VwV)
- Anforderungen an das Umweltmanagementsystem — neue 45. BImSchV
Umsetzung von Anforderungen an das Umweltmanagementsytems
- Umsetzung erweiterer Anforderungen an das Umweltmanagementsystem
- Umsetzung der Anforderungen an Transformationspläne
- Umsetzung der Anforderung an die Drittprüfung und Berichterstattung
- Umsetzung der Anforderungen an die branchenspezifische Merkmale des Umweltmanagementsystems (Managementplan für Gerüche, Abgasmanagement, Wassermanagement, Lärmmanagement, Energieeffizienz etc.)
- Kriterien für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Anwendung der in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten
Die Umsetzung der IED im Wasserrecht, u.a.
- Regelungen für Gewässerbenutzungen und Abwasser(direkt)einleiter
- Regelungen für Abwasserbehandlungsanlagen
- Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Der Bericht über den Ausgangs- und Endzustand sowie die Rückführungspflicht
- Grundpflichten der Betreiber von IED-Anlagen im Überblick
- Eckpunkte und Vollzugshilfen von der LABO/ LAWA
- Überwachung von Boden und Grundwasser
- Rückführungspflicht nach Betriebseinstellung
Die Anlageninspektionen und die Vorbereitung des Unternehmens hierauf, u.a.
- Regelungen für die behördliche Überwachung
- Betriebliche Selbstüberwachungspflichten
- Nutzung von Umweltmanagementsystemen (u.a. EMAS)
- Veröffentlichung des Inspektionsberichtes
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Dr. Stefan Bräker, Geschäftsführer, Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH, Kerpen
- Bernhard Gillner, ehemals Immissionsschutzbeauftragter, Aluminium Norf GmbH, Neuss
- Thomas Terstappen, Abteilungsleiter, ’Umwelt, Arbeitsschutz’, Bezirksregierung Köln, Köln
- Christoph Wortmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, WESSLING Consulting Engineering GmbH & Co. KG, Altenberge
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
| Online-Teilnahme | |
|---|---|
|
Regulär*
|
540,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
480,00 €
|
|
Behörden und Kommunen*
|
300,00 €
|
*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.