Das Bundes-Immissionsschutzrecht stellt umfangreiche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb großer Industrieanlagen. Jedoch unterliegen auch viele kleinere Anlagen dem Immissionsschutzrecht, die lediglich einer Baugenehmigung bedürften. So müssen diese Anlagen auch immissionsschutzrechtliche Anforderungen hinsichtlich Lärmschutz, Luft- und Geruchsemissionen sowie der Anlagensicherheit erfüllen. Dies erfordert von den Bauordnungsbehörden Grundkenntnisse im Immissionsschutzrecht, um rechtssichere Entscheidungen treffen zu können.
Ab einer bestimmten Menge gefährlicher Stoffe kann zudem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) relevant werden. Neben Chemieanlagen können davon auch Rechenzentren, Universitäten, Kläranlagen, Speditionslager, Biogasanlagen oder andere eher untypische kleinere Anlagen betroffen sein. In solchen Fällen sind die kommunalen Bauplanungsbehörden verpflichtet, bei der Aufstellung von Bauleitplänen planungsabwägende Entscheidungen zu einzuhaltenden Sicherheitsabständen zu treffen. Dafür sind konkrete, angemessene Abstände zu ermitteln sowie entsprechende Risikobewertungen und Abwägungen vorzunehmen und rechtssicher festzulegen. Die störfallrechtliche Bewertung im Planungsrecht stellt für die Bauplanungsbehörden häufig Neuland dar. Darüber hinaus ist bei jeder Baugenehmigung für schutzbedürftige Nutzungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Altenheime, Wohnsiedlungen oder Supermärkte) zu prüfen, ob sich ein Störfallbetrieb in der näheren Umgebung befindet. Ist ein solcher Betrieb vorhanden, muss ein angemessener Sicherheitsabstand eingehalten werden. Im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Abwägung sind dann eine Risikobewertung sowie gegebenenfalls die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen vorzunehmen.
Es werden die immissionsschutzrechtlichen Grundlagen wie das BImSchG, die zugehörigen Verordnungen (BImSchV), die wesentlichen Inhalte der Technischen Anleitungen (TA) Luft und Lärm sowie die Bewertung von Geruchsimmissionen erläutert. Besonderer Fokus liegt ergänzend auf der Vermittlung der Grundlagen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) und den Konsequenzen der durch diese Betriebe ausgelösten angemessenen Sicherheitsabstände für Baugenehmigungen und Bauplanung.
Neben der Vermittlung von Grundlagen- und Praxiswissen, werden Ihnen wertvolle Hintergrundinformationen vermittelt und umfangreiche Arbeitsmaterialien (u.a. Zweifelsfragenkataloge, Ministerialerlasse, Vollzugshilfen, LAI-Ausarbeitungen, Handbücher, Leitfäden) an die Hand gegeben.
Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:
- Welche Anlagen sind nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig? Welche Anlagen sind nicht genehmigungsbedürftig?
- Welchen Anforderungen müssen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen einhalten?
- Welche Anlagen unterliegen dem Störfallrecht? Welche besonderen Anforderungen müssen diese Anlagen erfüllen? Was ist bei der Genehmigung von Betriebsbereichen nach der 12. BImSchV zu beachten und wie werden notwendige Achtungsabstände bzw. angemessene Sicherheitsabstände ermittelt?
- Welchen Wertungsspielraum gibt es für Baugenehmigungen, wenn bei der Planung eines/r neuen schutzbedürftigen Gebietes/Nutzung zu einem Konflikt mit einem Achtungsabstand bzw. einem angemessenen Sicherheitsabstand von Störfallbetrieben entsteht? Ab wann ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich?