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Kursnummer UA735
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Einführung in das Bundes-Immissionsschutz- und Störfallrecht für Bauordnungs- und Bauplanungsbehörden

Aktuelle Rechtsvorschriften und deren Praxisanwendung

Beschreibung

Bauplanung Schreibtisch
Seminar

Das Bundes-Immissionsschutzrecht stellt umfangreiche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb großer Industrieanlagen. Jedoch unterliegen auch viele kleinere Anlagen dem Immissionsschutzrecht, die lediglich einer Baugenehmigung bedürften. So müssen diese Anlagen auch immissionsschutzrechtliche Anforderungen hinsichtlich Lärmschutz, Luft- und Geruchsemissionen sowie der Anlagensicherheit erfüllen. Dies erfordert von den Bauordnungsbehörden Grundkenntnisse im Immissionsschutzrecht, um rechtssichere Entscheidungen treffen zu können.

Ab einer bestimmten Menge gefährlicher Stoffe kann zudem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) relevant werden. Neben Chemieanlagen können davon auch Rechenzentren, Universitäten, Kläranlagen, Speditionslager, Biogasanlagen oder andere eher untypische kleinere Anlagen betroffen sein. In solchen Fällen sind die kommunalen Bauplanungsbehörden verpflichtet, bei der Aufstellung von Bauleitplänen planungsabwägende Entscheidungen zu einzuhaltenden Sicherheitsabständen zu treffen. Dafür sind konkrete, angemessene Abstände zu ermitteln sowie entsprechende Risikobewertungen und Abwägungen vorzunehmen und rechtssicher festzulegen. Die störfallrechtliche Bewertung im Planungsrecht stellt für die Bauplanungsbehörden häufig Neuland dar. Darüber hinaus ist bei jeder Baugenehmigung für schutzbedürftige Nutzungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Altenheime, Wohnsiedlungen oder Supermärkte) zu prüfen, ob sich ein Störfallbetrieb in der näheren Umgebung befindet. Ist ein solcher Betrieb vorhanden, muss ein angemessener Sicherheitsabstand eingehalten werden. Im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Abwägung sind dann eine Risikobewertung sowie gegebenenfalls die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen vorzunehmen.

Es werden die immissionsschutzrechtlichen Grundlagen wie das BImSchG, die zugehörigen Verordnungen (BImSchV), die wesentlichen Inhalte der Technischen Anleitungen (TA) Luft und Lärm sowie die Bewertung von Geruchsimmissionen erläutert. Besonderer Fokus liegt ergänzend auf der Vermittlung der Grundlagen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) und den Konsequenzen der durch diese Betriebe ausgelösten angemessenen Sicherheitsabstände für Baugenehmigungen und Bauplanung.

Neben der Vermittlung von Grundlagen- und Praxiswissen, werden Ihnen wertvolle Hintergrundinformationen vermittelt und umfangreiche Arbeitsmaterialien (u.a. Zweifelsfragenkataloge, Ministerialerlasse, Vollzugshilfen, LAI-Ausarbeitungen, Handbücher, Leitfäden) an die Hand gegeben.

Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:

  • Welche Anlagen sind nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig? Welche Anlagen sind nicht genehmigungsbedürftig?
  • Welchen Anforderungen müssen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen einhalten?
  • Welche Anlagen unterliegen dem Störfallrecht? Welche besonderen Anforderungen müssen diese Anlagen erfüllen? Was ist bei der Genehmigung von Betriebsbereichen nach der 12. BImSchV zu beachten und wie werden notwendige Achtungsabstände bzw. angemessene Sicherheitsabstände ermittelt?
  • Welchen Wertungsspielraum gibt es für Baugenehmigungen, wenn bei der Planung eines/r neuen schutzbedürftigen Gebietes/Nutzung zu einem Konflikt mit einem Achtungsabstand bzw. einem angemessenen Sicherheitsabstand von Störfallbetrieben entsteht? Ab wann ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich?

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich primär an Vollzugsbehörden im Bauordnungs- und Bauplanungsbereich, Gutachter und Planungsbüros sowie an alle, die in Planungs- und Zulassungsverfahren Schnittstellen zum Immissionsschutzrecht bearbeiten.

Themen/Programm

9:00
Begrüßung und Einführung
Dr. Brigitte Rosendahl / Franz-W. Iven / Edgar Neuhalfen

9:15
Grundlagen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Franz-W. Iven

10:45
Kaffeepause

11:15
Immissionsschutzrechtliche Verwaltungsvorschriften

  • TA Lärm

Daniel Schlösser

12:00
Immissionsschutzrechtliche Verwaltungsvorschriften

  • TA Luft
  • Bewertung von Geruchsimmissionen Anhang 7 TA Luft (ehem. GIRL)

Hendrik Vallery

12:45
Fragen/Diskussion


13:00

Mittagspause

14:00
Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) – Grundlegendes und wesentliche Anforderungen
Dr. Norbert Wiese

15:00
Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren
Edgar Neuhalfen

15:45
Kaffeepause

16:00
Vom Abstand zur Risikobetrachtung. Neue Möglichkeiten der Entwicklung! Vorstellung eines Bewertungstools für die Risikobetrachtung. Praxisbespiele für Baugenehmigungen und Bebauungspläne.

Edgar Neuhalfen

ca. 17:00
Ende der Veranstaltung



Dozenten/Dozentinnen

  • Franz-Wilhelm Iven, ehemals Referatsleiter Energietechnik, Energiespeicher, Wärmeinfrastruktur, Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Edgar Neuhalfen, Abt. Anlagensicherheit, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Köln
  • Daniel Schlösser, TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH, Köln
  • Hendrik Vallery, TÜV Rheinland Energie GmbH, Köln
  • Dr. Norbert Wiese, Unternehmensberater, Essen

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
565,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
505,00 €
Behörden und Kommunen*
325,00 €
Online-Teilnahme
Regulär*
540,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
480,00 €
Behörden und Kommunen*
300,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.