Die Aufsichtsbehörden sollen die gesetzlichen Regelungen zur Emissionsüberwachung einschließlich aktueller Änderungen und unter Berücksichtigung neuer technischer Normen zur Emissionsermittlung umsetzen.
Emissionsermittlungen durch Dritte (z. B. durch Messstellen nach § 29b BImSchG oder durch betreibereigene kontinuierliche Messeinrichtungen) müssen kompetent ausgewertet und bewertet werden. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Beurteilung von Ergebnisberichten (Messberichten) – bei Emissionsermittlungen auch unter Berücksichtigung des Umgangs mit der Messunsicherheit – und die daraus folgenden Verwaltungsmaßnahmen gelegt werden.
Ihr Nutzen
Dieses Fachseminar gibt Ihnen sinnvolle Hilfestellungen zur Bearbeitung von Genehmigungsverfahren. Sie lernen wie Sie bereits in der Antragsphase die geplanten technischen Voraussetzungen zur Erfüllung der Mess- und Überwachungsauflagen bewerten und ggf. auch ändern können.