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Planung und Genehmigung von Elektrolyseuren für die Wasserstoff-Produktion Wappenseminare durch das BEW

Rechtsvorgaben, Umsetzungshilfen, Technische Anforderungen und erste Praxiserfahrungen

Beschreibung

Planung und Genehmigung von Elektrolyseuren für die Wasserstoff-Produktion
Tagung

Das Element „Wasserstoff“ wird eine Schlüsselrolle in der Energie-wende einnehmen. Dies ist allgemein anerkannt. Die Bundesregierung hatte im Juli 2023 die „Nationale Wasserstoffstrategie“ fortgeschrieben. Danach wird bis spätestens 2030 eine Elektrolyseleistung für die Wasserstoffproduktion in einer Größenordnung von mindestens 10 GW angestrebt. Andere Quellen gehen von noch wesentlich größeren Kapazitäten aus, um neben dem industriellen Sektor den prognostizierten Wasserstoffbedarf auch im Verkehrs- und Wärmesektor decken zu können. Dazu müssen kurzfristig erhebliche Elektro-lysekapazitäten aufgebaut werden.

Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff unterliegt dem Immissionsschutzrecht und muss vorab genehmigt werden. Dabei müssen gegebenenfalls auch europäische Vorschriften berücksichtigt werden. Insbesondere die Europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED), die bei diesen Anlagentypen ab einer gewissen Größe anzuwenden ist. Diese ist novelliert unter anderem mit dem Ziel, dass die Zulassungen erleichtert werden und nur noch große Einheiten unter die IED fallen. Das Bundes Umweltministerium arbeitet aktuell an einer schnellen Umsetzung der EU vorgaben. Darüber hinaus können diese Anlagentypen auch optional nach dem Energiewirtschafts-Gesetz (EnWG) planfestgestellt wer-den. Dies ist Neuland im Umwelt- und Energierecht und wirft viele noch offene Fragen auf, die zu klären sind, um diese klimafreundlichen Projekte unbürokratisch und zügig realisieren zu können. Die Veranstaltung bietet hier Hilfestellungen an. Neben der Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen und der Behandlung von Zweifelsfragen werden technische und regulatorische Rahmenbedingungen vermittelt. Darüber hinaus werden anhand mehrerer Praxisbei-spiele Tipps zu Beschleunigung von Genehmigungsverfahren präsentiert. Wichtige Fragenkomplexe der Fachtagung sind:

Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind für die genehmigungsrechtliche Einstufung zu berücksichtigen?

  • Welche Empfehlungen geben die LAI Ausschüsse „Rechtsfragen, Umsetzung und Vollzug“ (RUV) sowie „Anlagenbezogener Immissionsschutz/ Störfallvorsorge“ (AISV)?
  • Für welche Elektrolyseure gilt das Europäischen Anlagenzulassungsrechts bzw. die Europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED)?
  • Wann muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständiger Teil in des Genehmigungsverfahren integriert wer-den?
  • Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein?
  • Welche sicherheitstechnischen Anforderungen und Regelwerke sind zu berücksichtigen?
  • Wie führe ich Zulassungsverfahren mit den aktuell geltenden Verfahrensbeschleunigungsinstrumenten optimal durch und welche besonderen Herausforderungen sind zu meistern?
  • Welche Praxistipps für ein schlankes, aber rechtssicheres Zulassungsverfahren können mitgeteilt werden? Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, externen Sachverstand optimal in das Zulassungsverfahren zu integrieren und wie sind die Erfahrungen in einzelnen Zulassungsbehörden?
  • Was ist von der aktuellen Novellierung des BImSchGs zu erwarten, wonach die Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt werden sollen?
  • Welche LAI Hilfestellungen sind dazu aktuell in Bearbeitung?

 

Diese und weitere Themen werden im Rahmen der Veranstaltung behandelt. Dabei wird den TeilnehmerInnen ausreichend Zeit eingeräumt, den vortragenden Fachexperten Fragen zu stellen und diese mit allen TeilnehmerInnen zu diskutieren.

Themen

1. TAG (28.11.2024) / 09:00 – 17:00 UHR

 

09:00 Uhr

  • Begrüßung

Dr. Edgar Tschech/Holger Stürmer/Franz-W. Iven

09:15 Uhr

  • Einführung

Holger Stürmer/Franz-W. Iven

09:30 Uhr

  • Wasserstoffmarkthochlauf: Endlich ein Durchbruch?

Dr. Heiko Lohmann

10:00 Uhr

  • Baurechtliche Fragestellungen bei der Zulassung
    von Elektrolyseuren für die H2
    -Produktion

RA Dr. Andreas Rietzler

10:50 Uhr Kaffeepause

11:10 Uhr

  • Anforderungen an Elektrolyseure im immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Jakob Frommer/Dr. Bernd Serr

11:40 Uhr

  • LAI-Arbeitshilfe für Wasserstoff

Ann-Kristin Heutz

12:10 Uhr

  • Störfallrechtliche Anforderungen in Bezug auf die Wasserstoffelektrolyse

Tobias Plöger

12:50 Uhr

  • Diskussion

13:00 Uhr Mittagspause

14:00 Uhr

  • Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP-Pflicht für Elektrolyseure?

RA Claudia Schoppen

14:45 Uhr Kaffeepause

15:15 Uhr

  • Power-to-Gas-Anlagen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Wasserstoff nach dem DVGW-Regelwerk

Felix Fahling

16:00 Uhr

  • Inspektionserfordernisse und technische Prüfungen an
    Elektrolyseuren aus der Sicht einer Sachverständigen-organisation

Udo Schwenzfeier

16:45 Uhr

  • Diskussion

17:00 Uhr

  • Ende des 1. Tages


2. TAG (29.11.2024) / 09:00 – 14:00 UHR

09:00 Uhr

  • Erzeugung von grünem Wasserstoff — Stand der Technik, Skalierung und Potential der PEM-Elektrolyse

Dr. Christian Scherhag

09:40 Uhr

  • Planung und Umsetzung von Elektrolyseuren
    im industriellen Umfeld

Wolfram Jung/Frank Faust

10:20 Uhr

  • Übersicht über die neuen Regelungen aufgrund der BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung

Anne Marienberg

11:00 Uhr

  • Kaffeepause

11:20 Uhr

  • Effiziente Gestaltung von Genehmigungsverfahren
    durch den Einsatz von Projektmanagern

Edgar Neuhalfen

12:05 Uhr

  • Beschleunigung durch Online-Konsultationen
    • Rechtsgrundlagen
    • Onlinekonsultation statt Erörterungstermin
    • Beispiele — Evaluation

Karin Uhlenbrock

12:45 Uhr Diskussion

13:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen und
abschlieSSende Fachgespräche

14:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von Planungs- und Ingenieurbüros, Mitarbei-ter/-innen von Vorhabensträgern und Anlagenbetreibern, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Franz-Wilhelm Iven, Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Holger Stürmer, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf

Dozenten/Dozentinnen

  • Felix Fahling, DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn
  • Frank Faust, Shell Deutschland GmbH, Shell Energy and Chemicals Park Rheinland, Wesseling
  • Jakob Frommer, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bonn
  • Ann-Kristin Heutz, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Wolfram Jung, Shell Deutschland GmbH, Shell Energy and Chemicals Park Rheinland, Wesseling
  • Dr. Heiko Lohmann, Berlin
  • Anne Marienberg, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Edgar Neuhalfen, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Köln
  • Tobias Plöger, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
  • Dr. Andreas Rietzler, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB Berlin, Berlin
  • Christian Scherhag, Siemens Energy Global GmbH & Co. KG, Duisburg
  • Claudia Schoppen, AULINGER Rechtsanwälte und Notare, Bochum
  • Udo Schwenzfeier, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Köln
  • Dr. Bernd Serr, Regierungspräsidium Freiburg, Freiburg
  • Karin Uhlenbrock, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
595,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
535,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
475,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
190,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
475,00 €
Online-Teilnahme
Regulär*
545,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
485,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
425,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
140,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
425,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung sowie für Präsenzteilnehmer das Mittagsbuffet und Erfrischungsgetränke enthalten.