Das Element „Wasserstoff“ wird eine Schlüsselrolle in der Energiewende einnehmen. Dies ist allgemein anerkannt. Die Bundesregierung hatte im Sommer 2020 eine „Nationale Wasserstoffstrategie“ mit 38 Maßnahmen verabschiedet. Diese wird aktuell modifiziert. Bisher sollten bis 2030 eine Elektrolyseleistung für die Wasserstoffproduktion in einer Größenordnung von mindestens 5 GW aufgebaut werden. Aktuell wird 10 GW bis spätestens 2030 angestrebt. Andere Quellen gehen von noch wesentlich größeren Kapazitäten aus, um neben dem industriellen Sektor den prognostizierten Wasserstoffbedarf auch im Verkehrs- und Wärmesektor decken zu können. Dazu müssen kurzfristig erhebliche Elektrolysekapazitäten aufgebaut werden.
Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff unterliegt dem Immissionsschutzrecht und muss vorab genehmigt werden. Dabei müssen gegebenenfalls auch europäische Vorschriften berücksichtigt werden. Insbesondere die Europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED), die bei diesen Anlagentypen ab einer gewissen Größe anzuwenden ist. Diese wird derzeit novelliert und es ist abzusehen, dass die Zulassungen erleichtert werden und nur noch große Einheiten unter die IED fallen. Darüber hinaus können diese Anlagentypen auch optional nach dem Energiewirtschafts-Gesetz (EnWG) planfestgestellt werden. Dies ist Neuland im Umwelt- und Energierecht und wirft viele noch offene Fragen auf, die zu klären sind, um diese klimafreundlichen Projekte unbürokratisch und zügig realisieren zu können. Die Veranstaltung bietet hier Hilfestellungen an. Neben der Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen und der Behandlung von Zweifelsfragen werden technische und regulatorische Rahmenbedingungen vermittelt. Darüber hinaus werden anhand mehrerer Praxisbeispiele Tipps zu Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren präsentiert. Wichtige Fragenkomplexe der Fachtagung sind:
- Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind für die genehmigungsrechtliche Einstufung zu berücksichtigen?
- Welche Empfehlungen geben die LAI Ausschüsse „Rechtsfragen, Umsetzung und Vollzug“ (RUV) sowie „Anlagenbezogener Im-missionsschutz/ Störfallvorsorge“ (AISV)?
- Für welche Elektrolyseure gilt das Europäischen Anlagenzulassungsrechts bzw. die Europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED)?
- Wann muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständiger Teil in des Genehmigungsverfahren integriert wer-den?
- Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein?
- Welche sicherheitstechnischen Anforderungen und Regelwerke sind zu berücksichtigen?
- Wie führe ich Zulassungsverfahren mit den aktuell geltenden Verfahrensbeschleunigungsinstrumenten optimal durch und welche besonderen Herausforderungen sind zu meistern?
- Welche Praxistipps für ein schlankes, aber rechtssicheres Zulassungsverfahren können mitgeteilt werden? Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es?
- Welche Möglichkeiten bestehen, externen Sachverstand optimal in das Zulassungsverfahren zu integrieren und wie sind die Erfahrungen in einzelnen Zulassungsbehörden?
Diese und weitere Themen werden im Rahmen der Veranstaltung behandelt. Dabei wird den TeilnehmerInnen ausreichend Zeit eingeräumt, den vortragenden Fachexperten Fragen zu stellen und diese mit allen TeilnehmerInnen zu diskutieren.