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Planung und Genehmigung von Elektrolyseuren für die Wasserstoff-Produktion

Rechtsvorgaben, Umsetzungshilfen, Technische Anforderungen und erste Praxiserfahrungen

Beschreibung

Planung und Genehmigung von Elektrolyseuren für die Wasserstoff-Produktion

Das Element „Wasserstoff“ wird eine Schlüsselrolle in der Energiewende einnehmen. Dies ist allgemein anerkannt. Die Bundesregierung hatte im Sommer 2020 eine „Nationale Wasserstoffstrategie“ mit 38 Maßnahmen verabschiedet. Diese wird aktuell modifiziert. Bisher sollten bis 2030 eine Elektrolyseleistung für die Wasserstoffproduktion in einer Größenordnung von mindestens 5 GW aufgebaut werden. Aktuell wird 10 GW bis spätestens 2030 angestrebt. Andere Quellen gehen von noch wesentlich größeren Kapazitäten aus, um neben dem industriellen Sektor den prognostizierten Wasserstoffbedarf auch im Verkehrs- und Wärmesektor decken zu können. Dazu müssen kurzfristig erhebliche Elektrolysekapazitäten aufgebaut werden.

Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff unterliegt dem Immissionsschutzrecht und muss vorab genehmigt werden. Dabei müssen gegebenenfalls auch europäische Vorschriften berücksichtigt werden. Insbesondere die Europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED), die bei diesen Anlagentypen ab einer gewissen Größe anzuwenden ist. Diese wird derzeit novelliert und es ist abzusehen, dass die Zulassungen erleichtert werden und nur noch große Einheiten unter die IED fallen. Darüber hinaus können diese Anlagentypen auch optional nach dem Energiewirtschafts-Gesetz (EnWG) planfestgestellt werden. Dies ist Neuland im Umwelt- und Energierecht und wirft viele noch offene Fragen auf, die zu klären sind, um diese klimafreundlichen Projekte unbürokratisch und zügig realisieren zu können. Die Veranstaltung bietet hier Hilfestellungen an. Neben der Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen und der Behandlung von Zweifelsfragen werden technische und regulatorische Rahmenbedingungen vermittelt. Darüber hinaus werden anhand mehrerer Praxisbeispiele Tipps zu Beschleunigung von

Genehmigungsverfahren präsentiert. Wichtige Fragenkomplexe der Fachtagung sind:

  • Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind für die genehmigungsrechtliche Einstufung zu berücksichtigen?
  • Welche Empfehlungen geben die LAI Ausschüsse „Rechtsfragen, Umsetzung und Vollzug“ (RUV) sowie „Anlagenbezogener Im-missionsschutz/ Störfallvorsorge“ (AISV)?
  • Für welche Elektrolyseure gilt das Europäischen Anlagenzulassungsrechts bzw. die Europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED)?
  • Wann muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständiger Teil in des Genehmigungsverfahren integriert wer-den?
  • Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein?
  • Welche sicherheitstechnischen Anforderungen und Regelwerke sind zu berücksichtigen?
  • Wie führe ich Zulassungsverfahren mit den aktuell geltenden Verfahrensbeschleunigungsinstrumenten optimal durch und welche besonderen Herausforderungen sind zu meistern?
  • Welche Praxistipps für ein schlankes, aber rechtssicheres Zulassungsverfahren können mitgeteilt werden? Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, externen Sachverstand optimal in das Zulassungsverfahren zu integrieren und wie sind die Erfahrungen in einzelnen Zulassungsbehörden?

Diese und weitere Themen werden im Rahmen der Veranstaltung behandelt. Dabei wird den TeilnehmerInnen ausreichend Zeit eingeräumt, den vortragenden Fachexperten Fragen zu stellen und diese mit allen TeilnehmerInnen zu diskutieren.

Themen

1. TAG (25.09.2023) / 09:00 – 17:00 UHR

 

09:00 UHR

  • Begrüßung

Dr. Edgar Tschech/ Franz-Willi Iven/ Holger Stürmer

09:15 UHR

  • Einführung

Franz-Willi Iven/ Holger Stürmer

09:30 UHR

  • Wasserstoff — wo stehen wir und wo drückt der Schuh?

Dr. Heiko Lohmann

10:00 UHR

  • Planungsrechtliche Grundlagen für die Zulassung
    von Elektrolyseuren I

Dr. Alexandra Renz

10:25 UHR

  • Planungsrechtliche Grundlagen für die Zulassung
    von Elektrolyseuren II

Joachim Krusenbaum

10:50 UHR KAFFEEPAUSE

11:10 UHR

  • Anforderungen an Elektrolyseure im immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Jakob Frommer/ Dr. Bernd Serr

11:40 UHR

  • Aktuelle Entwicklungen aus der Sicht des Landes NRW

Holger Stürmer

12:10 UHR

  • Störfallrechtliche Anforderungen in Bezug auf die Wasserstoffelektrolyse

Andrea Gerstner

12:50 UHR

  • Diskussion

13:00 UHR MITTAGSPAUSE

14:00 UHR

  • Der Vorhabenbegriff des UVPG — Zur Auslegung des
    §2 Abs. 4 UVPG und zur UVP-Pflicht von Elektrolyseuren

RA Prof. Dr. Martin Beckmann

14:45 UHR KAFFEEPAUSE

15:15 UHR

  • Power-to-Gas-Anlagen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Wasserstoff nach dem DVGW-Regelwerk

Andreas Schrader

16:00 UHR

  • Inspektionserfordernisse und technische Prüfungen an
    Elektrolyseuren aus der Sicht einer Sachverständigen-organisation

Udo Schwenzfeier

16:45 UHR

  • Diskussion

17:00 UHR

  • Ende des 1. Tages


2. TAG (26.09.2023) / 09:00 – 14:00 UHR

09:00 UHR

  • Wasserstoffelektrolyseure — Aufbau, Funktionsweise
    und Stand der Technik

Dr. Christian Scherhag

09:40 UHR

  • Erfahrungen aus dem Zulassungsverfahren für
    die PtG-Anlage der Shell

Wolfgang Krüper/ Wolfram Jung

10:20 UHR

  • Kaffeepause

10:50 UHR

  • Effiziente Gestaltung von Genehmigungsverfahren
    durch den Einsatz von Projektmanagern

Anette Wackerhagen

11:30 UHR

  • Zulassungsverfahren in Coronazeiten am Beispiel
    des Genehmigungsverfahrens Tesla

Susanne Wolff

12:10 UHR

  • Planungssicherstellungsgesetz: Genehmigungsverfahren
    in Pandemiezeiten — Grundlagen

Karin Uhlenbrock

12:50 UHR DISKUSSION

13:00 UHR GEMEINSAMES MITTAGESSEN UND
ABSCHLIESSENDE FACHGESPRÄCHE

14:00 UHR ENDE DER VERANSTALTUNG

 

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von Planungs- und Ingenieurbüros, Mitarbei-ter/-innen von Vorhabensträgern und Anlagenbetreibern, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Franz-Wilhelm Iven, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW, Düsseldorf
  • Holger Stürmer, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf

Dozenten/Dozentinnen

  • Prof. Dr. Martin Beckmann, Münster
  • Jakob Frommer, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bonn
  • Andrea Gerstner, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen
  • Wolfram Jung, Shell Deutschland GmbH, Shell Energy and Chemicals Park Rheinland, Wesseling
  • Wolfgang Krüper, Shell Deutschland GmbH, Shell Energy and Chemicals Park Rheinland, Wesseling
  • Joachim Krusenbaum, Stadt Essen, Essen
  • Dr. Heiko Lohmann, Berlin
  • Dr. Alexandra Renz, Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Christian Scherhag, Siemens Energy Global GmbH & Co. KG, Duisburg
  • Andreas Schrader, DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn
  • Udo Schwenzfeier, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Köln
  • Dr. Bernd Serr, Regierungspräsidium Freiburg, Freiburg
  • Holger Stürmer, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Karin Uhlenbrock, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg
  • Anette Wackerhagen, Dornier Power and Heat GmbH, Berlin
  • Susanne Wolff, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Potsdam

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
595,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
535,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
475,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
190,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
475,00 €
Online-Teilnahme
Regulär*
545,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
485,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
425,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
140,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
425,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung sowie für Präsenzteilnehmer das Mittagsbuffet und Erfrischungsgetränke enthalten.