Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Wasser und Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen bzw. vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schützen (§ 1 Bundesimmissionsschutzgesetz).
Der Kenntnis über die Wirkungen von Luftverunreinigungen auf den Menschen und seine Umwelt sowie der wirkungsbezogenen Bewertung kommt somit eine besondere Bedeutung zu.
Ihr Nutzen
Unsere erfahrenen Referenten stellen die wichtigsten fachlichen Grundlagen und rechtlichen Anforderungen dar. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bewertung der Auswirkungen von Luftverunreinigungen im Rahmen von UVP und Genehmigungsverfahren.
An Fallbeispielen werden die Fachgrundlagen in ihrer konkreten Anwendung in der Praxis erläutert.