Die Störfall-Verordnung stellt einen wesentlichen Baustein zur Verhinderung von Störfällen dar und enthält eine Vielzahl von Pflichten, die sowohl vom Betreiber als auch von den Behörden zu erfüllen sind.
Die Veranstaltung vermittelt aktuelle Anforderungen und praktische Erfahrungen zum Vollzug der Störfall-Verordnung. Behandelt werden unter anderem die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 110, Aspekte des Brandschutzes in Lageranlagen sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Störfallbeauftragten. Darüber hinaus werden praktische Erfahrungen bei der Anwendung der Störfall-Verordnung sowie verschiedene Methoden anhand von Praxisbeispielen zur Durchführung von Sicherheitsbetrachtungen vorgestellt und diskutiert.
Die Störfall-Verordnung und ihr Vollzug
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Störfallbeauftragte gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Beschreibung
Beschreibung
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung, Betreiber von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung, Störfallbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Sachverständige
Themen/Programm
Themen/Programm
1. Tag
10:00 bis 10:15
Begrüßung und Einführung in die Thematik
Veranstaltungsleitung: Wolfgang Schlösinger
10:15 bis 11:15
Die TRAS 110 – Ammoniakkälteanlagen
Wolfgang von Borries
11:15 bis12:15
Brandschutz in Lageranlagen
Rüdiger Rudolph
12:15 bis 13:15
Mittagspause
13:15 bis 14:30
Aufgaben des Störfallbeauftragten – ein Praxisbeitrag
Rainer Scholl
14:30 bis 15:00
Störfallverordnung in der Praxis – Der Sicherheitsbericht zur Vorbereitung auf eine Vor-Ort-Besichtigung
Mario Bodden
15:00 bis 15:30
Kaffeepause
15:30 bis 16:30
Funktionale Sicherheit versus Digitalisierung
Ludwig Schenk
16:30 bis 17:30
Erfahrungen aus der Umsetzung der TRAS 320
Markus Schömann
2. Tag
09:00 bis 10:00
Human Faktor in der Störfallprävention
Helga Hochscherf-Lenz
10:00 bis 11:00
HAZOP – praktische Umsetzung, Praxisbeispiele bei Sicherheitsbetrachtungen/HAZOP/PAAG
Dirk Froelich
11:00 bis 11:15
Kaffeepause
11:15 bis 12:15
HAZOP – praktische Umsetzung, Praxisbeispiele bei Sicherheitsbetrachtungen/HAZOP/PAAG
Dirk Froelich
12:15 bis 13:15
Mittagspause
13:15 bis 14:15
Korrosion bis zum Störfall/Mangelnde Planung und Sicherheitsbetrachtung
Julia Winkler
14:15 bis 14:45
Kaffeepause
14:45 bis 15:45
Störfallrelevante Änderung - was ist das?
Ines Dirks
15:45 bis 16:45
WEA/WKA als umgebungsbedingte Gefahrenquelle oder „alles nicht so einfach“
Alexander Thomas
Änderungen vorbehalten
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Mario Bodden, Dezernat 53 „Immissionsschutz“, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg
- Ines Dirks, Dezernat 53 im Team Anlagensicherheit, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg
- Dirk Froelich, Leiter ESHA Services, YNCORIS GmbH & Co. KG, Hürth
- Helga Hochscherf-Lenz, Dezernat 52 „Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz“, Bezirksregierung Köln, Köln
- Rüdiger Rudolph, Dezernent, Fachbereich 75 „Umwelttechnik und Anlagensicherheit“, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen
- Ludwig Schenk, Dezernent, Fachbereich 74 „Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination“, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen
- Wolfgang Schlösinger, Dezernent, Fachbereich 74 „Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination“ , Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen
- Rainer Scholl, Geschäftsführer, INP GmbH - Ingenieurbür für Prozesssicherheit, Hannover
- Alexander Thomas, Dezernat 53A „Immissionsschutz“, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg
- Wolfgang von Borries, Fachbereich 75 „Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Gefahrstofflagerung und -verladung“, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen
- Julia Winkler, Dezernat 53 „Immissionsschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz“, Bezirksregierung Köln, Köln
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
| Präsenz-Teilnahme | |
|---|---|
|
Regulär*
|
650,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
625,00 €
|
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW
|
475,00 €
|
|
Kommunale Umweltverwaltung NRW
|
190,00 €
|
|
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
610,00 €
|
| Online-Teilnahme | |
|---|---|
|
Regulär*
|
600,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
575,00 €
|
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW
|
425,00 €
|
|
Kommunale Umweltverwaltung NRW
|
140,00 €
|
|
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
560,00 €
|
*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.