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Kursnummer IM074 Zuvor DW074
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Die Störfall-Verordnung und ihr Vollzug Wappenseminare durch das BEW

Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Störfallbeauftragte gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Beschreibung

Pragraphen
Seminar

Die Störfall-Verordnung dient der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung ihrer Auswirkung bei Betrieben, die gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen handhaben und setzt die EU-Richtlinie 2012/18/EU um. Sie enthält Anforderungen, die sowohl vom Betreiber als auch von den Überwachungsbehörden zu erfüllen sind.

Die Veranstaltung vermittelt praktische Erfahrungen mit dem Vollzug der Störfall-Verordnung. Behandelt werden unter anderem die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 110 – Ammoniakkälteanlagen, Aspekte des Brandschutzes in Lageranlagen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Störfallbeauftragten, die Durchführung von Sicherheitsbetrachtungen mit Praxisbeispielen sowie die Anwendung von Sicherheitsberichten bei der Vorbereitung von Inspektionen. Darüber hinaus werden aktuelle Themen, wie z. B. Gefahren, die von der zunehmenden Digitalisierung in den Anlagen, Erfahrungen mit der Umsetzung der TRAS 320 – Vorkehrungen und Maßnahmen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten diskutiert.

Zielgruppe

Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung, Betreiber von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung, Störfallbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Sachverständige

Themen/Programm

Erläuterung der Störfall-Verordnung

Darstellung der Betreiberpflichten

Beschreibung der behördlichen Aufgaben

Arbeitshilfen zum behördlichen Vollzug (Gesetze, Vorschriften, Berichte und Positionspapiere)

Vertiefung durch Beispiele

Aktuelle Entwicklungen

Dozenten/Dozentinnen

  • Wolfgang Schlösinger, Dezernent, Fachbereich 74 „Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination“ , Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
680,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
655,00 €
Bezirksregierungen und LANUK NRW
475,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
190,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
640,00 €
Online-Teilnahme
Regulär*
630,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
605,00 €
Bezirksregierungen und LANUK NRW
425,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
140,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
590,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.