Die Störfall-Verordnung dient der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung ihrer Auswirkung bei Betrieben, die gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen handhaben und setzt die EU-Richtlinie 2012/18/EU um. Sie enthält Anforderungen, die sowohl vom Betreiber als auch von den Überwachungsbehörden zu erfüllen sind.
Die Veranstaltung vermittelt praktische Erfahrungen mit dem Vollzug der Störfall-Verordnung. Behandelt werden unter anderem die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 110 – Ammoniakkälteanlagen, Aspekte des Brandschutzes in Lageranlagen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Störfallbeauftragten, die Durchführung von Sicherheitsbetrachtungen mit Praxisbeispielen sowie die Anwendung von Sicherheitsberichten bei der Vorbereitung von Inspektionen. Darüber hinaus werden aktuelle Themen, wie z. B. Gefahren, die von der zunehmenden Digitalisierung in den Anlagen, Erfahrungen mit der Umsetzung der TRAS 320 – Vorkehrungen und Maßnahmen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten diskutiert.
Die Störfall-Verordnung und ihr Vollzug
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Störfallbeauftragte gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Beschreibung
Beschreibung
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung, Betreiber von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung, Störfallbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Sachverständige
Themen/Programm
Themen/Programm
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Wolfgang Schlösinger, Dezernent, Fachbereich 74 „Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination“ , Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
| Präsenz-Teilnahme | |
|---|---|
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Regulär*
|
680,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
655,00 €
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|
Bezirksregierungen und LANUK NRW
|
475,00 €
|
|
Kommunale Umweltverwaltung NRW
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190,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
640,00 €
|
| Online-Teilnahme | |
|---|---|
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Regulär*
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630,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
605,00 €
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Bezirksregierungen und LANUK NRW
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425,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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140,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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590,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.