Die Umweltalarmrichtlinie trifft fachliche Regelungen zur Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen über Schadens- oder Gefahrenfälle im Bereich des Umweltschutzes sowie zur Einsatzbereitschaft von Umweltschutzbehörden i. S. d. § 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in Schadens- oder Gefahrenfällen.
Die Veranstaltung ist als Fachgespräch konzipiert und dient der Umsetzung der Umweltalarm-Richtlinie, deren Inhalte und Ziele als bekannt vorausgesetzt werden.
Ihr Nutzen
Experten erläutern die Umsetzung im Bereich Immissionsschutz sowie bei Gewässer- und Bodenverunreinigungen sowie die Herangehensweise verschiedenster Stellen im Schadens- und Gefahrenfall. In einem Planspiel werden Sie in Gruppenarbeiten anhand von ausgewählten Praxisbeispielen selbständig Lösungen erarbeiten. Sie erhalten ausreichend Gelegenheit, Ihre eigenen Erfahrungen mit Schadens- und Gefahrenfällen einzubringen und Fragen zu diskutieren
- Umweltalarm-Richtlinie aus Sicht des MULNV NRW: Kommunikation & Information – behördenintern und nach außen
- Umweltalarm-Richtlinie aus Sicht des MIK NRW: Feuer und Katastrophenschutz
- Nachrichtenbereitschaftszentrale und Sondereinsatz des LANUV
- Umsetzung der Umweltalarm-Richtlinie im LANUV: Probenahmemöglichkeiten bei Gewässerverunreinigungen
- Analytische Taskforce der Feuerwehren in NRW: Möglichkeiten und Grenzen
- Rechtsgrundlagen für den Vollzug
- Umweltalarm-Richtlinie aus Sicht der Trinkwasserversorger: Umgang mit Umweltalarmfällen bei den Wasserwerken an der Ruhr
- Zusammenarbeit in der Praxis am Beispiel der Schrottinsel im Duisburger Hafen
- Planspiel (Gruppenarbeit)