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Sachkunde für den Betrieb, die Kontrolle und Wartung von Leichtlüssigkeitsabscheideranlagen (Grundlehrgang)

Sachkunde gemäß DIN 1999-100 und DIN 1999-101 — Lehrgang für Betreiber von Benzin- und Ölabscheideranlagen und deren Beauftragte (z.B. Entsorger)

Beschreibung

Sachkunde für den Betrieb, die Kontrolle und Wartung von Leichtlüssigkeitsabscheideranlagen (Grundlehrgang)
Lehrgang

Kosten sparen — Rechts- und Haftungsrisiken vermeiden

Durch Ihre Teilnahme an unserer Schulung erwerben Sie die in den Normen DIN 1999-100/-101 definierte und von den Behörden geforderte Qualifikation einer sachkundigen Person.

Kraftstoffe und Mineralöle müssen vor dem Ableiten von Abwasser mittels eines Leichtflüssigkeitsabscheiders entfernt werden. Für den Aufbau, die Bemessung, die Kontrolle, die Wartung und die Generalinspektion dieser Anlagen gelten die EN 858, Teil 1 und Teil 2 sowie die DIN 1999-100 und die DIN 1999-101.

Gemäß der DIN 1999-100/-101 sind die Benzin- und Ölabscheideranlagen mindestens monatlich zu kontrollieren und halbjährlich zu warten. Des Weiteren ist ein Betriebstagebuch zu führen. Diese Aufgaben können vom Betreiber selbst oder von einem Beauftragten (z.B. Entsorger) wahrgenommen werden. In jedem Fall muss die ausführende Person die Sachkunde nachweisen können.

Unsere Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb, die Kontrolle und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig und/oder verantwortlich sind. Der Referent informiert die Teilnehmenden umfangreich und anschaulich über die gesetzlichen und technischen Anforderungen an den Betrieb von Leichflüssigkeitsabscheideranlagen. Weiter erläutert er ausführlich die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontroll- und Wartungsarbeiten, so dass sie im Anschluss von jedem selbst fachgerecht und sicher durchgeführt werden können. Der Anlagenbetreiber kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden. Außerdem ist die monatliche Kontrolle und halbjährliche Wartung der Anlage durch eine sachkundige Person und das Führen eines Betriebstagebuchs nach der neuen Euronorm eine unabdingbare Pflicht! Auch müssen die Entleerungsintervalle gemäß der Vorgaben der EN 858 in Verbindung mit der DIN 1999 Teil 100 und der DIN 1999 Teil 101 von einer sachkundigen Person überwacht werden.

Themen

Programm

  • Gesetzliche Anforderungen an die Ableitung von Abwässern, die mit Kraftstoffen und Mineralölen verunreinigt sind
  • Leichtflüssigkeitsabscheider nach EN 858
    • Aufbau
    • Wirkungsweise
    • Bemessung

  • Wasserrechtliche und technische Anforderungen an den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern
  • Ausführliche Anleitung zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontroll- und Wartungsarbeiten, u.a.
    • Messung der Ölschichtdicke
    • Messung des Schlammspiegels
    • Kontrolle des selbsttätigen Abschlusses
    • Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes
    • Kontrolle auf Verstopfungen
    • Entleerung und Reinigung des Abscheiders
    • Beprobung des Ablaufs

  • Einübung des Erlernten unter Praxisbedingungen an einer realen Leichtflüssigkeitsabscheideranlage
  • Führen des Betriebstagebuchs
  • Maßnahmen zur Arbeitssicherheit bei Arbeiten an Leichtflüssigkeitsabscheidern
  • Verantwortung und Haftung des Betreibers und des Sachkundigen
  • Erfahrungen aus der täglichen Praxis
Abschluss mit Sachkundenachweis

Zielgruppe

Alle Personen, die in Gewerbe- und Industriebetrieben, Dienst­leistungsunternehmen (z.B. Entsorger) und im öffentlichen Dienst für den Betrieb, die Kontrolle und Wartung von Leichtflüssigkeits­abscheideranlagen (Benzin- und Ölabscheider) zuständig bzw. verantwortlich sind.

Dozenten/Dozentinnen

  • Markus Brzoska, Sachverständigenbüro Brzoska, Duisburg

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
435,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
395,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.