WORKSHOP ZU DEN NEUEN REGELUNGEN UND DIE UMSETZUNG
Im August nächsten Jahres tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Noch reichlich Zeit? In Ruhe abwarten? Leider nein!
Wer mit mineralischen Abfällen umgeht, muss sich bei den Bedingungen für deren Umweltverträglichkeit auf einen völlig neuen Rahmen einstellen. Betroffen sind Erzeuger, Aufbereiter, Beteiligte am Bau, Laboratorien, Behörden. Die Ein- und Ausbaubedingungen, die Vorschriften für die Aufbereitung und die Standardprüfung im Labor ändern sich grundlegend. Vieles wird anders bei der Verwertung von Bauschutt, Böden, Schlacken, Aschen, Gleisschotter und Co. Die neuen Rahmenbedingungen beeinflussen auch den Einsatz von Ersatzbaustoffen im Straßen-, Wege- und Tiefbau.
Das Fristenprogramm der Verordnung ist ambitioniert. Schon vor dem Inkrafttreten ist von den Beteiligten Einiges zu veranlassen.
Der Workshop informiert Sie aus erster Hand praxisnah über die aktuellen Entwicklungen und Trends und zeigt Ihnen hierfür entsprechende Handlungsoptionen für die Umsetzung auf. Gerne nehmen die Referenten Beispiele aus der betrieblichen Praxis auf und diskutieren diese mit Ihnen.
Der Workshop informiert Sie aus erster Hand praxisnah über die aktuellen Entwicklungen und Trends und zeigt Ihnen hierfür entsprechende Handlungsoptionen für die Umsetzung auf. Gerne nehmen die Referenten Beispiele aus der betrieblichen Praxis auf und diskutieren diese mit Ihnen.