Kompakt, umfassend, praxisorientiert
Zum 1. August 2023 ist die Mantelverordnung in Kraft getreten. Für Hersteller/-innen und Verwender/-innen von mineralischen Ersatzbaustoffen sowie für Bauherr/-innen ist die Einführung der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) von großer Wichtigkeit. Darüber hinaus wurde die Deponieverordnung (DepV) geändert.
Mit der Einführung der EBV wurden die bislang geltenden landesrechtlichen Regelungen (LAGA-Mitteilung 20 und Länder-Erlasse etc.) durch bundeseinheitlich geltende Anforderungen an die Herstellung und an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe ersetzt. Die Praxisumsetzung der EBV wirft im Detail viele Fragen auf, die während des Seminars behandelt werden. Mit der Mantelverordnung wurde die BBodSchV dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst. Sie beschäftigt sich insbesondere mit dem Auf- oder Einbringen von Materialien in/auf sowie unter-/außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Ergänzend wurde die Deponieverordnung angepasst, um sie insbesondere mit der EBV kompatibel zu machen.
Das Seminar richtet sich an Bauunternehmen und Abbruchunternehmen, Entsorger/-innen und Recycler/-innen, Bauherr/-innen und Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Das Seminar geht dabei insbesondere auf die Vorschriften für Bodenmaterial und Baggergut, Recycling-Baustoffe, Schlacken aus der Eisen-, Stahl- und Kupferindustrie und Hausmüllverbrennungsaschen ein.
Die ausführlichen Seminar-Unterlagen ermöglichen den Teilnehmer/-innen eine eigenständige Nachbereitung und Vertiefung der Themen und Details. (Fast) alle in Bezug genommenen Gesetze, Erlasse, Normen, Materialien und Entwürfe sind verlinkt und können – soweit öffentlich zugänglich – von den Teilnehmer/-innen über die Verlinkungen in den Unterlagen online eingesehen werden.