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Kursnummer KA137
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Die Mantelverordnung kompakt: Neue Ersatzbaustoffverordnung, Novelle der Bundes-BodenschutzV, Änderungen der DeponieV

Praxisseminar mit einer umfassenden Vorstellung aller Regelungen und vielen Hinweisen zu den aktuellen Fragestellungen – Erlasse der Bundesländer zur EBV – FAQ-Liste der LAGA zur EBV – Erste Änderungsverordnung zur EBV – Aktuelle Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte

Beschreibung

Schutthaufen,
Tagung

KOMPAKT, UMFASSEND, PRAXISORIENTIERT

Bereits am 1. August 2023 tritt die Mantelverordnung in Kraft. Für Hersteller und Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen sowie für Bauherren ist die Einführung der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-verordnung (BBodSchV) von großer Wichtigkeit. Darüber hinaus wird die Deponieverordnung (DepV) geändert.

Mit der Einführung der EBV werden die bislang geltenden landes-rechtlichen Regelungen (LAGA-Mitteilung 20 und Länder-Erlasse etc.) durch bundeseinheitlich geltende Anforderungen an die Herstel-lung und an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe ersetzt. Die EBV wirft im Detail viele Fragen auf, die die Praxis noch intensiv beschäftigen werden. Die LAGA erarbeitet derzeit einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ-Liste), mit dem sie aus Sicht der Behörden einige Fragen beantworten will. Zudem ist schon eine EBV-Änderungsverordnung auf dem Weg, die noch vor dem 1. August 2023 in Kraft treten soll, um erkannte Fehler und Unvollständigkeiten der EBV zu beheben.

Mit ihrer Novelle wird die BBodSchV dem aktuellen Stand wissen-schaftlicher Erkenntnisse angepasst und beschäftigt sich insbesonde-re mit dem Auf- oder Einbringen von Materialien in/auf sowie unter-/außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Ergänzend wir die Deponieverordnung angepasst, um sie insbesondere mit der EBV kompatibel zu machen.

Das Seminar richtet sich an Bauunternehmen und Abbruchunter-nehmen, Entsorger und Recycler, Bauherren und Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Das Seminar geht dabei insbesondere auf die Vorschriften für Bodenmaterial und Baggergut, Recycling-Baustoffe, Schlacken aus der Eisen-, Stahl- und Kupferindustrie und Hausmüll-verbrennungsaschen ein.

Die ausführlichen Seminar-Unterlagen ermöglichen den Teilneh-menden eine eigenständige Nachbereitung und Vertiefung der The-men und Details. (Fast) alle in Bezug genommenen Gesetze, Erlasse, Normen, Materialien und Entwürfe sind verlinkt und können – soweit öffentlich zugänglich – von den Teilnehmenden über die Verlinkun-gen in den Unterlagen online eingesehen werden.

Zielgruppe

  • Bauunternehmen und Abbruchunternehmen
  • Entsorger und Recycler
  • Bauherren und Unternehmen der Immobilienwirtschaft
  • Genehmigungs- und Überwachungsbehörden

Themen/Programm

Inkrafttreten und Übergang, u.a.

  • Übergangsvorschriften in EBV und BBodSchV
  • Erlasse der Länder zur vorgezogenen Anwendbarkeit der EBV
  • Hinweise zu Handlungsbedarfen: erteilte Genehmigungen, bestehende Verträge, laufende Ausschreibungen, laufende Baumaßnahmen

 

Anwendungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), u.a.

  • Geltung für mineralische Ersatzbaustoffe
  • Verhältnis zu den Begriffen Abfall und Nebenprodukt
  • Geltung für technische Bauwerke
  • Abgrenzung zur BBodSchV

 

EBV: Bodenmaterial und Baggergut – unmittelbarer Einbau ohne Aufbereitung, u.a.

  • Begrenzung des Anteils an Fremdbestandteilen
  • Untersuchung nach EBV: Probenahme, Analyse
  • Vorerkundung nach BBodSchV: Probenahme, Analyse
  • Bewertung und Klassifizierung
  • Ausnahmen von einer Untersuchung
  • Verhältnis zu bestehenden Genehmigungen

 

EBV: Bodenmaterial und Baggergut – Zwischenlagerung vor Einbau ohne Aufbereitung

  • Zwischenlager-Begriff
  • Betreiber-Pflichten

 

EBV: Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen – Annahmekontrolle für RC-Aufbereitungsanlagen

  • obligatorische Kontrollinhalte
  • Mitteilungspflichten der Erzeuger/Besitzer
  • Untersuchungspflichten des Betreibers
  • Bedeutung der Überwachungswerte

 

EBV: Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen – Güteüberwachung

  • Verhältnis zur Güteüberwachung nach technischem Regelwerk
  • Eignungsnachweis: Probenahme und Analyse für Erstprüfung, Betriebsbeurteilung, Prüfzeugnis
  • Eignungsnachweis für mobile Aufbereitungsanlagen (?)
  • Werkseigene Produktionskontrolle
  • Fremdprüfung: Prüfzeugnis, Überwachungswerte für RC-Aufbereitungsanlagen, Mängel
  • Gemeinsamer Betrieb von mobilen und stationären Anlagen
  • Güteüberwachungsgemeinschaften

Dozenten/Dozentinnen

  • Gregor Franßen, Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
495,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
445,00 €
Behörden und Kommunen*
325,00 €
Kommunen*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.