
Mit der Ersatzbaustoffverordnung wurden erstmalig bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe geschaffen. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind u. a. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Die Herstellung erfolgt dabei durch Anlagen, in denen die mineralischen Stoffe behandelt, insbesondere sortiert, getrennt, zerkleinert, gesiebt, gereinigt oder abgekühlt werden. Einbauseitig sind technische Bauwerke vor allem im Tiefbau, wie Straßen, Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle betroffen. Die Verordnung gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe bzw. deren einzelne Klassen Materialwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor, deren Einhaltung durch den Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Materialwerte angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind. Das erfordert auch Kenntnisse über die geologischen Verhältnisse und insbesondere den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand am Einbauort.
Bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 sind zahlreiche Anpassungen und Umstellungen bei den betroffenen Akteuren erforderlich. Neue Untersuchungsverfahren und Materialwerte sind anzuwenden und geänderte Dokumentationspflichten zu erfüllen sowie Übergangsvorschriften zu beachten. Bereits jetzt sind viele Fragen zur konkreten Umsetzung einzelner Vorschriften in der Praxis und im Vollzug aufgekommen, die in dieser Fachtagung ausführlich dargestellt und diskutiert werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Möglichkeiten und Pflichten der öffentlichen Hand, die Vorgaben des § 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW hinsichtlich des Rezyklateinsatzes umzusetzen.
Wirtschaftsbeteiligte, die Bodenmaterial erzeugen, mineralische Ersatzbaustoffe herstellen, nutzen, untersuchen oder begutachten, Baumaßnahmen planen oder durchführen sowie Behörden, die dabei für die Genehmigung und Überwachung zuständig sind, müssen sich bereits jetzt mit den neuen Regelungen beschäftigen und deren Praxisumsetzung planen. Die Veranstaltung will umfassend über die neuen Vorgaben informieren und Lösungsansätze für Problemstellungen bei der Anwendung der zukünftigen Vorschriften diskutieren.