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Die neue ErsatzbaustoffV und BundesbodenschutzV — Die zukünftige Verwertung von mineralischen Abfällen

Die neuen Regelungen — deren Praxisumsetzung — die weiteren Entwicklungen

Beschreibung

Die neue ErsatzbaustoffV und BundesbodenschutzV — Die zukünftige Verwertung von mineralischen Abfällen

Mit der Ersatzbaustoffverordnung wurden erstmalig bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe geschaffen. Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung ist eine erste Novelle auf den Weg gebracht worden. Die Evaluation der neuen Verordnung wird in NRW – einem Bundesland mit sehr hohem Aufkommen verschiedener mineralischer Ersatzbaustoffe und vielen Aufbereitungsanlagen – durch ein Monitoringprogramm unterstützt.

Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind u. a. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung, Aschen aus thermischen Prozessen und Gleisschotter. Die Herstellung erfolgt dabei durch Anlagen, in denen die mineralischen Stoffe behandelt, insbesondere sortiert, getrennt, zerkleinert, gesiebt, gereinigt oder abgekühlt werden. Die ErsatzbaustoffV stellt darüber hinaus Anforderungen an den Umgang mit nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut. Geregelt ist die Verwendung in technischen Bauwerken, also z.B. bei der Errichtung von Straßen, Schienenverkehrswegen, befestigten Flächen, Leitungsgräben sowie Wällen. Die Verordnung gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe Klassen und Materialwerte vor, deren Einhaltung durch die Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Materialwerte angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind. Das erfordert auch Kenntnisse über die geologischen Verhältnisse und insbesondere den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand am Einbauort.


Bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 sind zahlreiche Anpassungen und Umstellungen bei den betroffenen Akteuren erforderlich. Neue Untersuchungsverfahren und Materialwerte sind im Rahmen der Güteüberwachung anzuwenden und geänderte Dokumentationspflichten zu erfüllen. Dabei kommen auch digitale Lösungen zum Einsatz. Spezifische Länderregelungen zur Überführung der bestehenden Praxis in das neue Recht sowie Übergangsvorschriften aus der Verordnung selbst sind zu beachten.

Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Inkrafttreten ebenfalls am 01.08.2023), erfolgt eine Anpassung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Darüber hinaus wird ihr Regelungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Es ergeben sich in der Praxis zahlreiche Abgrenzungsfragen u.a. zum Geltungsbereich der ErsatzbaustoffV, die in einer neuen LABO Vollzugshilfe zu den §§ 6-8 der BBodSchV thematisiert werden.

Wenige Wochen nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung ist die konkrete Umsetzung einzelner Vorschriften in der Praxis und im Vollzug Thema dieser Fachtagung. Wir erwarten einen spannenden Austausch von Expertinnen und Experten, die zur Ersatzbaustoffverordnung aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln berichten werden.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Wirtschaftsbeteiligte, die Bodenmaterial erzeugen, mineralische Ersatzbaustoffe herstellen, nutzen, untersuchen oder begutachten, Baumaßnahmen planen oder durchführen sowie BehördenvertreterInnen, die dabei für die Genehmigung und Überwachung zuständig sind.

 

Themen

09:00 UHR

  • Begrüßung / Einführung

Herr Dr. Edgar Tschech/ Frau Claudia Lodwig

BLOCK 1: 1. NOVELLE — MONITORINGPROGRAMM — VOLLZUGSFRAGEN

09:15 UHR

  • Einführung der Ersatzbaustoffverordnung in NRW — erste Novelle — weiterer Evaluationsbedarf

Frau Petra Umlauf-Schülke

10:00 UHR DISKUSSION

10:15 UHR

  • NRW-weites Monitoringprogramm — Ergebnisse der
    Bestandsaufnahme

    Frau Claudia Lodwig

10:45 UHR DISKUSSION

11:00 UHR KAFFEEPAUSE

11:15 UHR

  • Überblick über das FAQ zur ErsatzbaustoffV der Bund-/
    Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

    Herr Johannes Walter

11:45 UHR DISKUSSION

12:00 UHR

  • Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien
    auf oder in den Boden nach der neuen BBodSchV

    Herr Dr. Chris Bamminger

12:20 UHR DISKUSSION

BLOCK 2: DOKUMENTATIONS- UND KATASTERPFLICHTEN

12:30 UHR

  • Dokumentations- und Katasterpflichten — digitale Lösung statt Papierflut

Herr Rainer Hans

12:50 UHR DISKUSSION

13:00 Uhr Mittagspause



BLOCK 3: GÜTEÜBERWACHUNG

14:00 UHR

  • Güteüberwachung für Recyclingbaustoffe — wie funktioniert der „Systemwechsel“

Herr Dr. Klaus Mesters

14:30 UHR DISKUSSION

14:35 UHR

  • Qualitätssiegel oder Güteüberwachungsgemeinschaften
    mit webbasierten Systemen für mehr Transparenz

Herr Thomas Fischer

14:55 UHR DISKUSSION

BLOCK 4: UMSETZUNG DER ERSATZBAUSTOFFVERORDNUNG
IN DER PRAXIS

15:00 UHR

  • Ersatzbaustoffverordnung in der Mantelverordnung — Erste Erfahrungen aus der Sicht der Abbruchunternehmen

Frau Katrin Mees

15:25 UHR DISKUSSION

15:35 UHR KAFFEEPAUSE

16:00 UHR

  • Bericht aus einer unteren Umweltschutzbehörde — neue Abläufe im Vollzug
    Herr Rainer Völz (angefragt)

16:25 UHR DISKUSSION

16:35 UHR

  • In der ErsatzbaustoffV nicht geregelte mineralische Stoffe — Lösungen für NRW

Herr Dr. Thomas Merkel

17:00 UHR DISKUSSION

17:10 UHR ABSCHLUSSDISKUSSION/ SCHLUSSWORT

ca. 17:30 Uhr Ende der Veranstaltung

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Abfallerzeuger, Abfallentsorger, Hersteller und Verwender mineralischer Ersatzbaustoffe, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Claudia Lodwig, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Chris Bamminger, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen
  • Thomas Fischer, Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH, Bonn
  • Rainer Hans, InfoTech, Recklinghausen
  • Katrin Mees, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin
  • Dr. Klaus Meesters, KM GmbH für Straßenbau- und Umwelttechnik, Bochum
  • Dr. Ing. Thomas Merkel, FEhS Institut für Baustoff-Forschung e.V., Duisburg
  • Petra Umlauf-Schülke, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Johannes Walter, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Potsdam

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
455,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
410,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
300,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
95,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
300,00 €
Online-Teilnahme
Regulär*
470,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
420,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
300,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
70,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
300,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung sowie für Präsenzteilnehmer das Mittagsbuffet und Erfrischungsgetränke enthalten.