Basisinformationen, Praxisanwendungen und Übungen anhand von Fallbeispielen
Erzeuger/-innen, Transporteure/-innen und Entsorger/-innen von Abfällen müssen die ordnungsgemäße Entsorgung gegenüber den Abfallbehörden dokumentieren und nachweisen. Entsorgungsnachweise und Begleit- und Übernahmescheine sind zu erstellen und ein Register ist zu führen. Die entsprechenden Vorschriften findet man im aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz und in der dazugehörigen Nachweisverordnung. Insgesamt ist eine große Zahl, von zum Teil komplizierten, Regelungen zu beachten. Mit diesen muss man sich gründlich und regelmäßig beschäftigen, um den Überblick zu behalten und nicht gegen bestehende Nachweispflichten zu verstoßen und ein Bußgeld zu riskieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Regelungen häufig geändert werden.
In diesem Tagesseminar werden alle wichtigen Regelungen und Vorschriften zur abfallrechtlichen Überwachung ausführlich besprochen, sowie deren Praxisumsetzung umfassend vorgestellt. Zu Beginn wird die Einstufung von Abfällen nach der Abfallverzeichnisverordnung (Zuordnen von Abfallschlüsselnummern, Entscheidung: gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall) erklärt. Anschließend wird das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) behandelt. Anhand von Praxisbeispielen wird das Ausfüllen der (elektronischen) Formulare eingeübt und die Abläufe veranschaulicht. Ziel ist, dass die Seminarteilnehmer/-.innen das Erlernte sofort im täglichen Geschäft anwenden können. Das Seminar eignet sich sowohl für Anfänger/-innen ohne Vorkenntnisse, als auch für Fortgeschrittene, die ihre Kenntnisse festigen und aktualisieren wollen.