Die Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen wird insbesondere durch die Rechtsprechung geprägt.
Für Beschaffer/-innen ist es unerlässlich, auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung (z.B. Pflicht zur Angabe von Höchstmengen bei Rahmenvereinbarungen) zu sein, um rechtssichere Vergabe-verfahren durchzuführen.