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Beschaffung ohne Durchführung eines formalen Vergabeverfahrens

Beschreibung

Das Vergaberecht legt im Grundsatz die Notwendigkeit der Durchführung eines formalisierten Verfahrens zur Beschaffung von Leistungen fest. Hierzu muss der Auftraggeber mittels einer Auftragsbekanntmachung seine Beschaffungsabsicht veröffentlichen und so den Wettbewerb weitestmöglich eröffnen.

Hinzutreten – insbesondere bei europaweiten Ausschreibungen – starre Mindestfristen. Demgegenüber existieren andererseits aber auch diverse Ausnahmen, bei denen es dem öffentlichen Auftraggeber unter besonderen Voraussetzungen gestattet ist, Leistungen in einem (beschleunigten) Verfahren mit kleinem Teilnehmerkreis oder sogar direkt zu vergeben.

IHR NUTZEN

Im Seminar werden Ihnen die dafür geltenden rechtlichen Grund-lagen und Grenzen vorgestellt.

Themen

  • Ausnahmetatbestände des § 107 Abs. 1 GWB
  • Inhouse-Vergabe und öffentlich-öffentliche Kooperation (§ 108 GWB)
  • Dringlichkeitsvergabe
  • Direktvergabe wegen Ausschließlichkeitsrechts
  • Möglichkeiten und Grenzen einer Auftragsänderung (§ 132 GWB)
  • zweckmäßiger Einsatz von und Abruf aus Rahmenvereinbarung
  • Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach UVgO
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus Vergabestellen, Beschaffungsämtern, aber auch Fachabteilungen, die als Bedarfsträger in Beschaffungsprozesse eingebunden sind

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Jan Mädler, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
299,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
299,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.