Das Vergaberecht legt im Grundsatz die Notwendigkeit der Durchführung eines formalisierten Verfahrens zur Beschaffung von Leistungen fest. Hierzu muss der Auftraggeber mittels einer Auftragsbekanntmachung seine Beschaffungsabsicht veröffentlichen und so den Wettbewerb weitestmöglich eröffnen.
Hinzutreten – insbesondere bei europaweiten Ausschreibungen – starre Mindestfristen. Demgegenüber existieren andererseits aber auch diverse Ausnahmen, bei denen es dem öffentlichen Auftraggeber unter besonderen Voraussetzungen gestattet ist, Leistungen in einem (beschleunigten) Verfahren mit kleinem Teilnehmerkreis oder sogar direkt zu vergeben.
IHR NUTZEN
Im Seminar werden Ihnen die dafür geltenden rechtlichen Grund-lagen und Grenzen vorgestellt.