UMSETZUNG DER EU-TRINKWASSERRICHTLINIE
Die EU-Trinkwasserrichtline ist im Januar 2021 in Kraft getreten. Im Zuge der Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2023 wird die deutsche Trinkwasserverordnung novelliert und im März 2023 verabschiedet. Die Novelle der Trinkwasserverordnung enthält neben einer Neustrukturierung der Verordnung auch eine Reihe an Maßnahmen, die es zukünftig umzusetzen gilt.
Dazu gehören u.a. die Einführung von Risikobewertung und -management für die gesamte Versorgungskette, Änderungen in der Informationspflicht der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern/-innen und eine Anpassung bzw. Ergänzung von Grenzwerten für bestimmte Parameter. So gibt es zukünftig verschärfte Grenzwerte u.a. für Chrom und Arsen, und die Einführung neuer Grenzwerte wie z.B. für PFAS. Für die Legionellenuntersuchung gibt es neue Regelungen, die auch in der neuen UBA-Empfehlung „Legionellen im Trinkwasser“ Anwendung finden. Weiter wurden nun Anforderungen an die Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, eingeführt, so dass u.a. nun alle noch vorhandene Bleileitungen entfernt werden müssen.
Ihr Nutzen: In unserer Online-Tagung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen der Trinkwasserverordnung und bekommen wertvolle Informationen für die Umsetzung der neuen Regeln. Diskutieren Sie Ihre Fragen und Anmerkungen mit unseren erfahrenen Expertinnen und Experten!