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Die neue Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutzverordnung: BEW-Fachtagung

Die neuen Regelungen — deren Praxisumsetzung — die weiteren Entwicklungen

Durch die Ersatzbaustoffverordnung sind zum ersten Mal  bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe geschaffen worden. Außerdem ist bereits vor Inkrafttreten der Verordnung eine erste Novelle auf den Weg gebracht worden. Die Evaluation der neuen Verordnung wird in NRW durch ein Monitoringprogramm unterstützt.

Wenige Wochen nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 ist die konkrete Umsetzung einzelner Vorschriften in der Praxis und im Vollzug Thema der Fachtagung "Die neue ErsatzbaustoffV und BundesbodenschutzV — Die zukünftige Verwertung von mineralischen Abfällen" am 19. Oktober 2023 (wahlweise im BEW-Duibsurg oder online). Wir erwarten einen spannenden Austausch mit Expertinnen und Experten, die zur Ersatzbaustoffverordnung aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln berichten werden.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. Edgar Tschech

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Edgar Tschech

Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt