Ihre Ansprechpartnerin:
Sonja Krischbach
Fachbereichsleiterin Altlasten / Bodenschutz, 02065 770-123, E-mail an Sonja Krischbach

Welche Anforderungen müssen Sachverständige erfüllen, um nach §18 BBodSchG anerkannt bzw. zugelassen zu werden?
In unserem Seminar Zulassungsvoraussetzungen für Sachverständige nach § 18 BBodSchG am 03. Februar 2026 im BEW-Duisburg erhalten Sie einen kompakten Überblick über Qualifizierungskriterien, typische Nachweis- und Verfahrensschritte sowie häufige Stolpersteine aus der Praxis.
Vorgestellt wird außerdem die Anerkennungspraxis der Länder, mit einem Schwerpunkt auf NRW. Darüber hinaus erfolgt ein kurzer Exkurs zur derzeitigen Auslegung des in der Ersatzbaustoffverordnung verwendeten Begriffs der Personen mit vergleichbarer Sachkunde.
In einer Gesprächsrunde erläutern die Obleute der verschiedenen Sachgebiete anhand konkreter Beispiele, worauf es bei persönlicher Eignung, dem Nachweis der besonderen Sachkunde, der Unabhängigkeit sowie Qualitätssicherung ankommt. Anschließend bieten Thementische Raum für Fragen, Austausch und vertiefende Diskussionen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich kompakt über Ihre persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu informieren und wertvolle Anregungen mitzunehmen.
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